Ersin C. stach sieben Mal auf den Falschen ein. "Ich hörte Stimmen", sagte er am Mittwoch vor Gericht. Er wurde dennoch wegen versuchten Mordes verurteilt.
Vor Gericht in Wien wirkte Ersin C. am Mittwoch wie ein frommer Firmling: Der 20-Jährige kam mit weißem Hemd, Krawatte und ehrfürchtig gesenktem Blick. Die Anklage war weniger barmherzig, warf ihm versuchten Mord vor. Dabei, so der Angeklagte, wollte er an jenem verhängnisvollen Morgen im Oktober 2016 einem Schulfreund doch nur eine „Abreibung" verpassen – weil der hinter seinem Rücken ein intimes Verhältnis mit seiner Schwester gepflegt haben soll. „Ich habe mir das fest eingebildet und mich hintergangen gefühlt", so Ersin C.
Sieben Stiche, Lebensgefahr
Also schnappte er sich sein Springermesser, tankte eine Flasche Whisky und wollte in Wien-Liesing Rache an dem Schweizer nehmen. Dabei geriet er buchstäblich an den Falschen: Statt seines Kameraden brachte er dessen jüngeren Bruder auf die Intensivstation. Mit sieben Messerstichen. Einer verletzte die Bauchspeicheldrüse.
Eigene Schwester entlarvte Messerstecher
Während sich das Opfer zurück ins Leben kämpfte, kam der Messerstecher ein Jahr lang davon. Bis sich seine eigene Schwester beim Jugendamt verplauderte und dort sagte, ihr Bruder sei in einen Mordversuch verwickelt gewesen. Die Kripo nahm also erneut Ermittlungen auf und überführte den Pizzabäcker mit einer Auswertung seines Handys, das zum Tatzeitpunkt am Tatort eingeloggt war. Der unter paranoider Schizophrenie leidende junge Mann gestand und schrieb nun einen Entschuldigungsbrief, den das Opfer vor Gericht jedoch nicht annahm. „Er hätte ein Jahr lang Zeit gehabt, das zu tun und sich zu stellen. Ein Jahr, in dem meine Familie und ich in ständiger Angst lebten", erzählte Edon F. unter Tränen.
Geschworene folgten Staatsanwalt
War die furchtbare Aktion wirklich nur eine Abreibung – oder Produkt einer schwer kriminellen Neigung. Sieben von acht Geschworenen plädierten auf Mordversuch. Das (nicht rechtskräftige) Urteil: acht Jahre Haft plus Anstaltseinweisung. Die Anwälte Rudolf Mayer und Nikolaus Rast meldeten umgehend Berufung an. Dem mit körperlichen und seelischen Narben entstellten Edon F. wurden 50.000 Euro Schmerzensgeld zugebilligt. "Er hat mich fast umgebracht, man weiß ja nicht, ob er das wieder macht", meinte der Elektriker-Lehrling. (coi)