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Mörder Dutroux stellte Antrag auf Fußfessel

Heute Redaktion
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Bild: Reuters

Unter schärfsten Sicherheitsbedingungen berät ein Gericht in Brüssel über die Zukunft des belgischen Kindermörders Marc Dutroux. Am Montagnachmittag fand die Anhörung unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Brüsseler Justizpalast statt. Was dabei geschah, bleibt ein Geheimnis.

Am Montagnachmittag fand die Anhörung unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Brüsseler Justizpalast statt. Was dabei geschah, bleibt ein Geheimnis.

Der zu lebenslanger Haft Verurteilte hatte im September einen Antrag auf vorzeitige Freilassung mit elektronischer Fußfessel gestellt. Nach rund zwei Stunden verließen am Montag alle Anwesenden im Brüsseler Justizpalast den Saal, berichteten Augenzeugen. Dutroux selbst soll zurück in seine Zelle im Gefängnis von Nivelles südlich von Brüssel gebracht werden.

Das Gericht hatte über Dutrouxs Antrag auf vorzeitige Haftentlassung beraten. Nach Angaben der belgischen Nachrichtenagentur Belga haben die Anwälte vereinbart, nichts über die Anhörung zu berichten. Der Termin fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit und unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt. Das Gericht hat zwei Wochen Zeit, zu dem Antrag Stellung zu nehmen.

Frau von Dutroux kam 2012 frei

Die "Affäre Dutroux" hatte in den 90er-Jahren ganz Belgien erschüttert. Dutroux entführte sechs Mädchen, missbrauchte sie und folterte sie in einem geheimen Verlies seines Kellers. Dort starben vier von ihnen. 2004 war der meistgehasste Verbrecher Belgiens verurteilt worden. Seine damalige Frau und Komplizin Michelle Martin kam im vergangenen Sommer unter Auflagen frei.

Nach Ansicht von Experten sind die Chancen des verurteilten Mörders, in absehbarer Zukunft wieder auf freien Fuß zu kommen, gleich Null. Selbst Dutrouxs Anwalt geht nicht davon aus, dass sein Mandant mit seinem Antrag durchkommt. "Es ist ein symbolischer Schritt", sagte Anwalt Pierre Deutsch dem belgischen Radiosender RTBF.

Voraussetzung für Haftentlassung gegeben

Nach belgischem Recht ist eine vorzeitige Entlassung möglich, wenn der Täter mindestens ein Drittel der Strafe verbüßt hat. Dutroux erfülle diese Voraussetzung, weil in sechs Monaten ein Drittel seiner wahrscheinlichen Strafe bei durchschnittlicher Lebenserwartung vorüber sei, berichteten belgische Medien. Die Regierung hat nach Protesten inzwischen eine Änderung der Rechtslage auf den Weg gebracht - diese wird aber lediglich für künftige Fälle gelten und nicht rückwirkend.