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Mordfall: Lynchjustiz-Aufrufe gegen 17-Jährigen

Heute Redaktion
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Bild: DAPD

"Hängt ihn auf, steinigt ihn": Für das Netz stand das Urteil gegen den nun in Deutschland als unschuldig entlassenen 17-Jährigen längst fest. Die Polizei warnt vor solchen "Wild-West-Methoden" und fordert, Vorverurteilungen im Internet hart zu bestrafen, wie focus.de berichtet.

berichtet.

Nach der überraschenden Wende beim Mord an der elfjährigen Lena in Emden in Deutschland warnt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) vor Vorverurteilungen in sozialen Netzwerken wie Facebook im Internet. Nach Aufrufen im Netz war eine aufgebrachte Menschenmenge in der Nacht zu Mittwoch vor die Polizeistation gezogen.

"Wild-West-Methoden"

Dort habe sie für eine zusätzliche, unnötige und nicht zu akzeptierende Störung gesorgt, kritisierte der GdP-Bundesvorsitzende Bernhard Witthaut am Freitag in Berlin. "Wer hinter den Lynchaufrufen steckt, muss die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen." Es dürfe nicht toleriert werden, dass "einige soziale Netzwerker glauben, in unserem Rechtsstaat Wild-West-Methoden wiederbeleben zu dürfen".

Nach der Festnahme des mittlerweile wieder freigelassenen 17-Jährigen waren Anfang der Woche Hassparolen im Internet aufgetaucht. Als der Verdächtige beim Haftrichter vorgeführt wurde, hörten Augenzeugen Rufe wie "Hängt ihn auf, steinigt ihn". In der Nacht zu Mittwoch belagerten dann rund 50 Menschen stundenlang das Emder Polizeihaus.

Verantwortliche müssen mit Strafen rechnen

Am Freitag war der Jugendliche drei Tage nach seiner Festnahme überraschend aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Aufgrund "neuer Ermittlungsergebnisse" sei er als Täter auszuschließen, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit. Ermittler in Emden hatten die aufgeheizte Stimmung sowie die im Internet verbreiteten Drohungen und Denunziationen mutmaßlicher Täter ebenfalls scharf kritisiert.

Sie würden die Verantwortlichen mit aller strafrechtlichen Härte verfolgen, erklärten sie. Die Unschuldsvermutung gilt als einer der wichtigsten Grundsätze des Rechtsstaats. Danach gilt jeder Beschuldigte bis zum rechtskräftigen Beweis des Gegenteils als nicht schuldig und ist dementsprechend zu behandeln.