Österreich

Mordprozess: 18-Jähriger erstach Onkel

Heute Redaktion
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Bild: Sabine Hertel

Ein jahrelanger Familienstreit eskalierte: Nach einer Rangelei vor einem Supermarkt in Wien-Brigittenau erstach ein Jugendlicher (18) seinen Onkel (52) mit einem Klappmesser. Der mutmaßlichen Täter wurde nicht rechtskräftig zu 7 Jahren Haft wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung verurteilt - ein Mordvorsatz konnte nicht nachgewiesen werden.

Ein jahrelanger Familienstreit war im März eskaliert: Nach einer Rangelei vor einem Supermarkt in Wien-Brigittenau erstach ein Jugendlicher (18) seinen Onkel (52) mit einem Klappmesser. Der mutmaßlichen Täter wurde am Dienstag nicht rechtskräftig zu 7 Jahren Haft wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung verurteilt – ein Mordvorsatz konnte nicht nachgewiesen werden. Im Saal kam es nach dem Urteil zu Tumulten!
Muhammed Y. (18) wurde Dienstagfrüh in Handschellen in den Saal 303 am Wiener Landesgericht geführt. Der gebürtige Türke könnte 15 Jahre Haft ausfassen – ihm wurde zuerst Mord vorgeworfen, doch das konnte ihm nicht nachgewiesen werden – ein Vorsatz fehlte. 

Geknickt sprach der Angeklagte (verteidigt von Top-Anwalt Rudi Mayer) über die Bluttat vom ersten März: Ja, er habe "aus der Emotion" heraus auf seinen Onkel (52) mit einem Klappmesser eingestochen, diesen aber nicht töten wollen. Das spätere Opfer habe ihn jahrelang beschimpft und sei mit einer Tante des Angekagten verheiratet gewesen.

Am 1. März habe Muhammed Y. seinen Onkel zufällig vor einem Supermarkt in der Jägerstraße in Wien-Brigittenau getroffen. Sofort kam es zu gegenseitigen Beschimpfungen und einer Rangelei. Plötzlich soll der 18-Jährige dann das Messer gezogen haben. Er stach angeblich mit voller Wucht auf seinen Verwandten ein.

Der Mann flüchtete noch blutüberströmt zu einer Polizeiinspektion in die Pappenheimgasse. Dort brachte er aber vor den Beamten kein Wort mehr heraus, klappte zusammen und starb. Der Notarzt konnte dem Opfer nicht mehr helfen.

Muhammed Y. wurde (nicht rechtskräftig) zu 7 Jahren Haft wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung verurteilt, da ihm ein Tötungsvorsatz nicht nachgewiesen werden konnte. Das milde Urteil löste einen Tumult im Saal aus: Die Familie des Opfers beschimpfte lautstark den Angeklagten – die Justizwache musste einschreiten, um Handgreiflichkeiten zu verhindern. Muhammed Y. wurde unter starkem Polizeischutz zurück in seine Zelle geführt.