Österreich

Entlarvt ein meterlanges Plakat die "Todes-Hexen"?

Heute Redaktion
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"Göttliche SMS" sollen einem Hexentrio einen Mord aufgetragen haben. Stimmen, höhere Wesen und okkulte "Medien" befahlen Tötung, Betrug und Brandstiftung.

Seit Montag steht ein Kärntner Frauen-Trio vor dem Klagenfurter Landesgericht.

Stimmen, höhere Wesen und okkulte "Medien"

Engelsgeduld braucht Richter Dietmar Wassertheurer bei der Befragung der Angeklagten im spektakulären Kärntner "Hexen-Prozess".

Zwei Frauen (44, 48) wird ein Tötungsdelikt bzw. Anstiftung zum Mord, Betrug und mehrfache Brandstiftung vorgeworfen. Die dritte (geständige) Frau (62) steht als Mittäterin vor Gericht. Über Jahre hinweg sollen sie meist betagte Opfer mit okkulten Techniken eingeschüchtert, tyrannisiert und um viel Geld gebracht haben.

Jahrelange Taten auf meterlangem Plakat dargestellt

Schwerster Vorwurf – der Würge-Mord an einer 72-jährigen Pensionistin in Villach. Die brutale Tat soll vorher sogar geübt worden sein. Die über viele Jahre andauernden Tathandlungen werden zur besseren Übersicht auf einem mehrere Meter langen Plakat am Richtertisch dargestellt. Denn die Angeklagten bauten ein kompliziertes Netzwerk an Abhängigkeiten und Planspielen auf.

Rechtfertigung der Taten mit "göttlicher SMS" und "Aufträge von oben".

Die beiden mutmaßlichen Haupttäterinnen belasten sich im Lauf der Ermittlungen und zu Prozessbeginn teilweise gegenseitig und rechtfertigen sich durch "Aufträge von oben", "göttliche SMS" und "Energie von anderen Wesen". So gibt etwa die gestern befragte Zweitangeklagte an, dass ihr von der Haupttäterin die "Lebensenergie abgesaugt" wurde.

Sie habe also nicht in vollem Bewusstsein gehandelt.

Sie weist auch auf "Störungen" der Haupttäterin hin. Ein psychiatrisches Gutachten besagt freilich, dass die Hauptangeklagte schuld- und zurechnungsfähig sei. Der Gutachter empfiehlt aber auch, sie in eine Anstalt einzuweisen, weil aufgrund ihrer abnormen Persönlichkeit Gefahr von ihr ausgehe.

Der Prozess wird noch mindestens zwei weitere Tage dauern. Ein Urteil ist frühestens für Ende Jänner zu erwarten. Es gilt die Unschuldsvermutung.