Österreich

Schwester (14) erstochen: Lebenslang für Bruder

Der 22-jährige Afghane Hikmatullah S. wurde wegen Mordes an seiner 14-jährigen Schwester zu lebenslanger Haft verurteilt (nicht rechtskräftig).

Heute Redaktion
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Der 22-jährige Afghane Hikmatullah S. wurde am Mittwoch in Wien zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht befand ihn schuldig, im September vergangenen Jahres seine Schwester mit 28 Messerstichen brutal ermordet zu haben.

Durch ihre Flucht aus dem elterlichen Zuhause in ein Krisenzentrum hatte sie gegen die erzkonservativen Traditionen ihrer Familie verstoßen, sie habe "zuwenig Respekt" gezeigt, erklärte der Angeklagte bei seiner Einvernahme nach der Tat im vergangenen Jahr.

Deshalb lauerte ihr der Bruder auf und erstach sie in einem Innenhof brutal mit einem Kampfmesser. Direkt nach der Tat zeigte der 22-Jährige im Polizeiverhör noch keine Reue.

Bluttat "wegen der Kultur"

Erst beim Prozess am Mittwoch erklärte er: "Ich habe diese Tat wegen der Kultur begangen. Ich möchte um Verzeihung bitten." Zuvor hatte er noch gefordert, vor ein Jugendgericht gestellt zu werden, da er bei der Tat angeblich noch minderjährig gewesen sei.

Dieser Darstellung widersprach der Sachverständige Fabian Kanz klar. Auch der Staatsanwalt stellte fest, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der blutigen Tat "21 Jahre und drei Monate alt" war.

Auf Schweister weiter eingestochen als sie schon am Boden lag

Ebenso wenig Zweifel gibt es daran, dass die Ermordete nicht die geringste Überlebenschance hatte. Bei der Obduktion der Leiche wurden insgesamt 28 bis zu acht Zentimeter tiefe Stich- und Schnittverletzungen vom Hals bis zur Ferse festgestellt.

Die Stiche wurden laut Gerichtsmediziner Christian Reiter "mit großer Wucht und großer Energie" geführt. Hikmatullah S. stach auf seine Schwester vermutlich auch dann noch weiter ein, als diese bereits am Boden lag.

Der Hals, der linke Oberarm und der linke Unterschenkel wurden durchstochen. Die Klinge verletzte weiters die Leber, beide Nieren, den Magen, Dünn- und Dickdarm und die Oberschenkelschlagader.

(red)