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Mordprozess – Killer postet Video aus dem Häfn

Heute Redaktion
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Jeton G. soll schon als Jugendlicher immer wieder straffällig geworden sein. Mittlerweile, so versichert sein Verteidiger, habe der Familienvater einen anderen Weg eingeschlagen.
Jeton G. soll schon als Jugendlicher immer wieder straffällig geworden sein. Mittlerweile, so versichert sein Verteidiger, habe der Familienvater einen anderen Weg eingeschlagen.
Bild: YouTube, 20 Minuten

Der 35-jährige Jeton G. soll den Kampfsportler B. R. von hinten erschossen haben. Ab Mittwoch muss er sich vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten.

"Alles, was ich brauch', nehm' ich mir mit Gewalt, Bruder!" – Jeton G. (35) präsentiert sich gerne als starker Mann. Dabei musste sich der Schweizer mit kosovarischen Wurzeln am heutigen Mittwoch wegen der mutmaßlichen Ermordung eines Türstehers verantworten. Er soll im März 2015 den Kampfsportler B. R.* in Zürich-Affoltern erschossen, seither sitzt er im vorzeitigen Strafvollzug.

Genau von dort soll der 35-Jährige nun ein Video aufgenommen haben, das sich seither in den sozialen Netzwerken verbreitet. Dabei zeigt er sich in seiner Zelle und gestikuliert zum Beat des Lieds "Kalt Bruder" der deutschen Rapper Capital Bra und Samra. "Fick die Strafanstalt, Bruder", johlt der 35-Jährige den Text mit. Am Ende schließt er seine Arme zum Doppeladler-Symbol zusammen.

Der Clip sorgte auch für Aufregung während des Prozesses, denn in der Strafanstalt Pöschwies ist laut "Blick" der Besitz von elektronischen Aufnahmegeräten verboten. Der Anwalt der Opferangehörigen forderte umgehend den Führungsbericht des Beschuldigten. Es ist nicht das erste Mal, dass Jeton G. straffällig wurde. Er stand schon wegen Raubes, Diebstahls und Drogen vor Gericht.

Die Anklage

Im März 2015 ist der Hooligan und Kampfsportler B. R. in Zürich-Affoltern erschossen worden. Eine Woche später verhaftete die Polizei den heute 35-jährigen Jeton G.

Den Schüssen ging ein langer Streit zwischen den beiden Männern voraus. Ende Februar etwa schrieb Jeton G. laut Anklageschrift auf Facebook an das spätere Opfer: «B* ich fick dis Läbe. Du gasch uf I* los, du ehrelose Hund. Chum zu mir, chum zu dim Albtraum. Ich wird die letzte Sekunde si, wo du i dim Läbe wirsch ha, du Hundesohn.»

Die beiden Männer vereinbarten ein Treffen, an dem Jeton G. in Begleitung von zwei Kollegen sowie B. R. mit Freunden teilnahmen. Bei diesem Treffen eskalierte die Situation – verbal und tätlich. Ein Kollege von Jeton G. habe R. mit einer Faust ins Gesicht geschlagen, heisst es in der Anklageschrift. Dabei brachen R. drei Schneidezähne ab.

Drei Schüsse auf Flüchtende

Dann hätten Jeton G. und ein Freund von R. praktisch zeitgleich Pfefferspray eingesetzt. Der Kollege von G. zog unmittelbar danach den geladenen Revolver aus der Hose, den G. vor dem Treffen eingepackt und ihm gegeben haben soll. Damit soll der Kollege senkrecht in die Luft geschossen haben. R. und sein Freund flüchteten.

Dann soll Jeton G. nach der Waffe gegriffen und drei Schüsse auf die "wehrlosen Flüchtenden" abgegeben haben, wie es in der Anklageschrift heißt. B. R. wurde dabei von mindestens einem Projektil von hinten getroffen. Er verblutete an dem erlittenen Rumpfdurchschuss noch am Tatort. Die Freunde blieben unverletzt.

Zwei Kollegen sind mitangeklagt

Laut der Anklage handelte der Familienvater "besonders skrupellos" in einem Moment, als sein Opfer wehrlos und in Panik auf der Flucht war. Wie hoch die beantragten Strafen sind, wird erst am Prozess bekannt gegeben. Dieser dauert voraussichtlich vier Tage. Mitangeklagt sind auch zwei Kollegen, einer davon wegen Gehilfenschaft zu vorsätzlicher Tötung, der andere wegen mehrfacher Körperverletzung.

Der Fall von Jeton G. machte 2015 in der ganzen Schweiz Schlagzeilen. Für Diskussionen sorgte, dass der Intensivtäter Jeton G. trotz seines langen Strafregisters Sozialhilfe bezog. Er besaß einen Jaguar, baute illegal Hanf an und hatte für sich und seine Familie in den sechs Jahren vor der Tat insgesamt 200.000 Franken Sozialhilfe erhalten.

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