Österreich

Mordprozess: 20 Jahre Haft für 59-Jährigen

Heute Redaktion
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Der Angeklagte heute beim Prozess in Wiener Neustadt: 20 Jahre Haft.
Der Angeklagte heute beim Prozess in Wiener Neustadt: 20 Jahre Haft.
Bild: salpa

Im Mordprozess gegen einen 59-Jährigen, der im Oktober 2017 eine 70-Jährige in Neunkirchen erstochen haben soll, fiel nun am Gericht Wr. Neustadt das Urteil.

Zweiter Prozesstag heute, Dienstag, am Landesgericht Wr. Neustadt: "Ich bin nicht schuldig", sagte der Angeklagte, der Frieda L. (70) ermordet haben soll, bereits am ersten Prozesstag. Laut Anklage hatte er die Seniorin im Herbst 2017 mit 35 Messerstichen erstochen.

Die 70-Jährige war in der Wohnung in Neunkirchen von einer Freundin am 11. Oktober tot aufgefunden worden. Ein Vergleich von DNA-Spuren am Tatort (an einem Häferl und der Geldbörse des Opfers) führten ein halbes Jahr später zu dem Verdächtigen, belasteten ihn schwer. Seine Aussage dazu: "Ich habe nur nachgeschaut, weil die Tür offen war." Aus Panik habe er die Flucht ergriffen.

Am Dienstag wurden weitere Zeugen verhört, darunter die ehemalige Lebensgefährtin des Angeklagten und ein Polizist. Der Angeklagte bekannte sich weiterhin nicht schuldig. Mit einer der Bewohnerinnen der Wohnhausanlage in Neunkirchen hatte Erwin F. eine Beziehung gehabt, kannte daher das Opfer.

"Es gibt mehrere Stiche, die tödlich waren", sagte die gerichtsmedizinische Sachverständige. Zwei Mal war dem Opfer ins Herz gestochen worden, sieben der insgesamt 35 Stiche trafen die Lunge. Die Leiche wies auch Abwehrverletzungen auf. Und sie sei sicher nicht nach dem ersten Herzstich gestorben.

Der Angeklagte, der sich im Substitutionsprogramm befindet und seit Teenager-Tagen immer wieder mit Drogen Probleme hatte, ist laut dem psychiatrischen Gutachten absolut zurechnungsfähig. Bis zuletzt beteuerte Erwin F. seine Unschuld, flehte unter Tränen vor der Urteilsberatung die Geschworenen an: "Ich bin wirklich unschuldig und bitte Sie um Gerechtigkeit." Auch ein wirkliches Motiv war bis zuletzt nicht da.

Es half alles nichts, kurz vor 21 Uhr entschieden die Geschworenen mit 6:2 Stimmen: Schuldig. Das Urteil: 20 Jahre Haft für den 59-Jährigen (nicht rechtskräftig).

Mildernd wirkte sich laut der vorsitzenden Richterin die Unbescholtenheit des Angeklagten aus, Erschwerungsgründe gab es keine.

(wes)