Österreich

Mordprozess ohne Leiche – Tochter hält zu ihrem Vater

Ein 65-Jähriger wurde 17 Jahre nach dem Verschwinden seiner Frau wegen Mordes angeklagt. Seine Tochter (18) sagte am Montag in Wien vor Gericht aus.
Christian Tomsits
16.05.2022, 20:16

Der Prozess rund um den mysteriösen Cold Case kommt in die heiße Phase: Im Dezember 2005 war eine Architektin nach einem Besuch bei ihrem Ehemann spurlos verschwunden. Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen, dass der 65-Jährige sie "auf bisher unbekannte Art getötet und an einem unbekannten Ort abgelegt" habe. 17 Jahren später steht der Fall als "Mord ohne Leiche" vor Gericht – der Angeklagte bestreitet alle Vorwürfe. 

Die Staatsanwaltschaft hatte den Wiener zu Beginn schwer belastet. Nach dem Verschwinden seiner Frau hatte der Mann im Baumarkt Beton und Folie gekauft  – "für Bauarbeiten", wie er sich selbst verteidigte. Sein Schwiegervater berichtete an einem weiteren Prozesstag, wie die kleine Tochter Monate später beim Spielen mit ihrem Teddy gesagt hätte, der Papa habe die Mama weggetragen.

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Tochter sagte als Zeugin aus

Am Montag war die mittlerweile 18-jährige Tochter geladen. An den Abend des Verschwindens ihrer Mutter kann sie sich nicht erinnern. In ihrer Aussage hielt sie zum Angeklagten, dem bei einer Verurteilung zehn bis 20 Jahre oder sogar lebenslange Haft drohen. Laut APA begrüßte sie ihren Vater am Wiener Landesgericht mit einem kurzen "Hallo" und reichte im am Ende der Einvernahme die Hand, drückte diese.

"Ich bin sehr glücklich aufgewachsen", schilderte die 18-Jährige. Sie sei ihrem Vater "sehr dankbar. Er ist der wichtigste Mensch in meinem Leben." Wohin die Mutter verschwunden war, habe sie nie groß beschäftigt.

Die ehemalige Psychotherapeutin der Verschwundenen schilderte danach die Zustände einer zerrüttenden Ehe. "Sie hat eine totale Ohnmacht empfunden durch die absolute Kontrolle, die ihr Mann ausgeübt hat. Alles musste nach seiner Vorstellung, nach seinem Willen geschehen." Der Ehemann habe die Mutter "aktiv von ihrer Beziehung zum Kind ferngehalten", sie habe dieses nicht wickeln, zu Bett bringen, versorgen dürfen. Das Urteil folgt am Donnerstag. Die Unschuldsvermutung gilt.

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