Österreich

Mord 1991: Panne in Akt führt zu glattem Freispruch

Heute Redaktion
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Der Angeklagte (li.) mit Verteidiger Hintermeier (re.)
Der Angeklagte (li.) mit Verteidiger Hintermeier (re.)
Bild: privat

Knalleffekt beim Mordprozess 26 Jahre nach dem Verbrechen: Denn das Glas, auf dem der entscheidende Fingerabdruck sein soll, war im Akt falsch eingeklebt - Freispruch.

Ein falsch eingeklebtes Beweisfoto - und die ganze Anklage stürzte trotz neuester Ermittlungsmethoden zusammen wie ein Kartenhaus. Der mordangeklagte Hermann K. wurde einstimmig freigesprochen (rechtskräftig).

Der Reihe nach: Elf Vorverurteilungen wegen einiger Vermögensdelikte, obdachlos, recht einfach gestrickt, vom Straßenleben geprägt - Hermann K. (jetzt 55) war für Polizei und Justiz nicht der große Sympathieträger: Vor knapp 26 Jahren (exakt am 10. Juni 1991) soll er eine Frau (69) in Bonna in Pressbaum (St. Pölten) zuerst mit einer Flasche geschlagen haben, ihr dann ein Heurigen-Viertelglas auf den Schädel gedonnert haben (und zwar mit der offenen Seite - nicht mit dem Glasboden). Dann soll der damals 30-Jährige die Pensionistin gewürgt haben, das Opfer starb am eigenen Erbrochenen. Dann hat Hermann K. laut Anklage das Haus nach Wertsachen durchwühlt und danach Kerzen im ganzen Haus aufgestellt. So wollte der Täter den Tatort abfackeln.

Panne bei Beweisbild im Akt

Wegen eines Fingerabdruckes auf einem Viertelglaserl (nach neuen Ermittlungsmethoden) war Hermann K. ins Visier der Ermittler geraten, Zielfahnder nahmen den obdachlosen Wiener fest ("Heute" berichtete). Von Anfang an bestritt Hermann K. die Bluttat, er gab zwar auch vor Gericht zu, bei der Frau gesessen und getrunken zu haben: "Sie war ja sehr gastfreundlich, hat andere Menschen gerne bewirtet", so Hermann K. Nur: Im Juni sei er gar nicht bei der 69-Jährigen gewesen, sondern zuletzt im März 1991. Und da habe er aus einem Glas getrunken. Da das Glas im Gerichtsakt falsch eingeklebt war - nämlich verkehrt - änderte sich auch rasch die Lage beim Prozess: Laut Gutachter ist der Fingerabdruck von Hermann K. so positioniert, dass er aus dem Glas getrunken haben muss - somit kann er gar nicht zugeschlagen haben. Urteil: Glasklarer Freispruch (einstimmig, rechtskräftig). (Lie)