Österreich

Mordversuch an Gattin: Freispruch für Franz A.

Heute Redaktion
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Der des versuchten Mordes an seiner Ehefrau angeklagte Mödlinger Franz A. (42) ist am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt freigesprochen worden. Auch mit Hilfe von Gutachten konnte kein genauer Tathergang rekonstruiert werden. Das Urteil nach dem Familiendrama - auch die 17-jährige Tochter musste aussagen - ist nicht rechtskräftig.

Franz A. war bereits zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, aber nach 711 Tagen Haft entlassen worden: Seine Anwältin Karin Prutsch hatte mit einem Zweifel am Tathergang nährenden Privatgutachten eine Wiederaufnahme erreicht, die im März begonnen hatte.

Angeklagter hatte auf Notwehr plädiert

Laut Anklage hatte der Mann am 28. Juni 2007 nach einer kurzen Auseinandersetzung versucht, seine - mittlerweile geschiedene - Frau von hinten mit einem Seil zu erdrosseln. A. selbst wurde bei dem Vorfall durch Messerstiche schwer verletzt.

Er bekannte sich nicht schuldig und verantwortete sich damit, sie in Notwehr am Hals gepackt und weggedrückt zu haben, weil sie mit dem Messer auf ihn losgegangen sei. Gutachten und Lügendetektor wiesen auf die Schuldlosigkeit des Mannes hin.

Die Entscheidung der Geschworenen fiel einstimmig Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil der Geschworenen nach knapp fünfstündiger Beratung ist somit nicht rechtskräftig.

Gerichtsmediziner: "Alles ist möglich"

Am letzten Verhandlungstag waren die Sachverständigen am Wort. "Alles ist möglich", wie es der Schweizer Gerichtsmediziner Michael Thali formulierte, war die Quintessenz der medizinischen und physikalischen Gutachten: Die untersuchten Verletzungen bei den Eheleuten ließen sich nicht eindeutig auf einen Tatablauf bzw. eine Position festlegen, verschiedene Varianten seien also denkbar und möglich - nach Angaben der Frau sei der Mann hinter ihr gestanden und sie habe im Kampf um ihr Leben nach hinten auf ihn eingestochen, während der Beschuldigte sagte, von ihr von hinten angegriffen worden zu sein.

Die Rötungen am Hals des Opfers könnten mit der Hand verursacht worden sein, allerdings würden Verlauf und Form eher für die Einwirkung eines Strangs sprechen, ging Gerichtsmediziner Daniele Risser auf die im Raum stehenden Versionen - erdrosseln und würgen - ein.

Laut dem von der Verteidigung bestellten Privatgutachten sei es nicht möglich, dass die Stichverletzungen des Beschuldigten am Rücken daher rührten, dass die Frau - wie sie geschildert hatte - nach hinten zugestochen habe. Thali trat dem unter anderem mit visualisierten Bildern der möglichen Positionen, in denen sich die Eheleute zum Zeitpunkt des Gerangels befanden, entgegen. Die Wunden des Mannes seien nicht tief gewesen, was eher auf ein "Anstechen" hindeute.

Familien-Drama: 17-jährige Tochter sagte aus

Die mittlerweile 17-jährige Tochter wollte aussagen und belastete ihren Vater, indem sie angab, ihn durch das Schlüsselloch hindurch bei der Seilattacke auf ihre Mutter beobachtet zu haben. Aus psychiatrischer Sicht wurden ihre Angaben aber als unter Suggestion entstanden bezeichnet.