Österreich

Mordversuch an Gattin vor Sohn: 20 Jahre Haft

Heute Redaktion
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Bild: Reuters

Am Montag wurde ein 35-Jähriger am Landesgericht Klagenfurt zu 20 Jahren Haft wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau verurteilt. Er hatte sie geschlagen, 13 Mal auf sie eingestochen und ihr mit einem Betonziegel auf den Kopf geschlagen. Das Urteil bezeichnete er als "lächerlich".

Am Montag wurde ein 35-Jähriger am Landesgericht Klagenfurt zu 20 Jahren Haft wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau verurteilt. Er hatte sie geschlagen, 13 Mal auf sie eingestochen und ihr mit einem Betonziegel auf den Kopf geschlagen. Das Urteil bezeichnete er als "lächerlich".

Die Frau hatte sich von ihrem laut ihren Angaben schon öfter gewalttätig gewordenen Mannes getrennt, weil dieser angeblich mit einem Auto auf sie zugefahren sei. Doch die einstweilige Verfügung, die sie zu ihrem Schutz erwirkt hatte, konnte sie nicht vor dem Unheil bewahren.

Am 17. August 2016 lauerte der Angeklagte seiner Ehefrau vor dem Haus an ihrem neuen Wohnort in Abtenau auf. Als sie ins Auto steigen wollte, attackierte er die 32-Jährige, die wie er aus Bosnien stammt.

Er schlug sie, stach 13 Mal mit einem Messer zu, bis sich die Klinge vom Griff löste. Dann trat er ihr ins Gesicht und schlug ihr mit einem 18-Kilo-Betonziegel auf den Kopf - alles vor den Augen des sechs Jahre alten Sohnes. Dazwischen rief er mehrmals: "Ich bringe dich um!" Die Frau überlebte - wohl auch, weil ihr Vater ihre Hilferufe hörte und noch Schlimmeres verhinderte.

Angeklagter unbelehrbar

Am Montag wurde das psychiatrische Gutachten präsentiert, wie "orf.at" berichtete. Demnach war der Angeklagte weder alkoholisiert noch in anderer Weise beeinträchtigt. Zwar schwor der Angeklagte vor Gericht, so etwas nie wieder tun zu wollen. Doch er wollte nicht auf die Ratschläge seines Anwalts und des Richters, ein reumütiges Geständnis abzulegen und den Mordversuch einzugestehen, hören. 

Er habe sich "nichts dabei gedacht", sagte der Mann. Die Geschworenen entschieden dennoch auf Mordversuch. Das Urteil, dass der Angeklagte als "lächerlich" bezeichnete, ist noch nicht rechtskräftig.