Niederösterreich

3 Promille! Frau (44) würgte mit Krücke Nachbarin (63)

Außer Kontrolle geraten war ein Streit zwischen einer Frau (44) und der Nachbarin: Die 44-Jährige soll die 63-Jährige mit einer Krücke gewürgt haben.

Die Angeklagte (links im Bild) mit ihrem Anwalt in Krems vor Gericht
Die Angeklagte (links im Bild) mit ihrem Anwalt in Krems vor Gericht
privat

Wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung musste eine 44-jährige, gebürtige Ungarin jetzt in Krems auf die Anklagebank.

3 Promille und Tabletten

Nur die Tatsache, dass die Angeklagte bei der Tat am 22. Juni rund 3 Promille und Bezons (Benzodiazepin-Präparate) intus hatte, bewahrt sie vor einer Anklage wegen Mordversuches.

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    Die Angeklagte (links im Bild)
    Die Angeklagte (links im Bild)
    privat

    Die psychisch labile Frau hatte schon vor wenigen Jahren ihren damaligen Noch-Ehemann mit einem Messer attackiert und in der Folge 16 Monate teilbedingte Haft (davon 5 Monate unbedingt) ausgefasst. Die 44-Jährige musste zudem auf Therapie, doch nach wenigen Monaten in Freiheit soll sie wieder rückfällig geworden sein. 

    "Hatte Todesangst"

    Und Ende Juni eskalierte ein Streit mit einer Nachbarin in der Wachau völlig: Die 44-Jährige soll die 63-Jährige geschlagen, in Wange und Schulter gebissen und ihr Haare ausgerissen haben. Dann soll sie sich hinter die 63-Jährige (hatte vor zwei Wochen OP und war auf Krücken angewiesen, Anm.) aufs Bett begeben haben und die Pensionistin mit einer Krücke von hinten gewürgt und dabei geschrien haben: "Ich bring`Dich um, ich bring`Dich um. Du willst mich verarschen."

    Das Opfer erklärte im Zeugenstand am Kremser Landesgericht die dramatischen Minuten: "Ich hatte Todesangst. Nur mit letzter Kraft habe ich mich befreien und flüchten können. An den Bissverletzungen laboriere ich noch immer.“

    Es setzte für die Rauschtat 30 Monate Gefängnis plus sieben Monate einer widerrufenen Strafnachsicht - also in Summe 3 Jahre und ein Monat Haft für die Frau. "Damit Sie genug Zeit für eine erfolgreiche Therapie haben", meinte die Richterin und verdonnerte die 44-Jährige zudem zu einer Therapie. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.