Österreich

Mordversuch in Asylheim: Strafe unter Mindestmaß

Urteil mit Zündstoff: Für einen Mordversuch fasst ein Asylwerber sieben Jahre Haft aus. Das Mindeststrafmaß lag weit höher.

Heute Redaktion
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Prozess nach Mordversuch mit Messer.
Prozess nach Mordversuch mit Messer.
Bild: Fotolia.com/Symbolbild

Ein 24-jähriger Iraner stach im Jänner 2017 in einer Asylunterkunft in Eisenstadt mit einem Messer auf einen Mitbewohner, ebenfalls aus dem Irak, ein. Das 26-jährige Opfer überlebte schwer verletzt.

Vor Gericht gab es am Dienstagabend eine Überraschung: Zwar wurde der 24-Jährige des versuchten Mordes schuldig gesprochen, doch das Mindeststrafmaß von zehn Jahren deutlich unterschritten.

Keine Erschwerungsgründe

Das Gericht schloss aus, dass der Angreifer aus Notwehr gehandelt habe. Auch, dass er provoziert worden sein könnte, sei kein Milderungsgrund.

Dass die geringstmögliche Strafe von zehn Jahren um drei Jahre unterschritten wurde liegt laut "ORF" daran, dass "es beim Versuch" des Mordes geblieben sei und der Angeklagte bisher unbescholten war. Erschwerungsgründe für eine höhere Strafe sah das Gericht keine. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (red)