Keine U-Haft, sondern die vorläufige Anhaltung wurde für jenen Wiener (26) ausgesprochen, der im Zug in St. Valentin zwei Fahrgäste mit einem Messer attackiert hatte.
In St. Pölten fiel heute, Mittwoch, die Entscheidung, was mit dem 26-jährigen Wiener passiert, der am Heiligen Abend in einem Zug in St. Valentin (Bezirk Amstetten) zwei Fahrgäste mit einem Klappmesser attackiert und am Hals verletzt hat.
"Es wurde die vorläufige Anhaltung ausgesprochen", so Karl Wurzer von der Staatsanwaltschaft St. Pölten zu "Heute".
"Diese Entscheidung ist bereits rechtskräftig", so Wurzer. Der Beschuldigte, der sich noch in der Justizanstalt St. Pölten befindet, wird damit in den nächsten Tagen auf die forensische Abteilung einer Klinik (in diesem Fall wahrscheinlich Mauer) verlegt.
Die Ermittlungen laufen derzeit wegen 2-fachen Mordversuchs.
U-Haft sei deshalb nicht verhängt worden, weil davon auszugehen sei, dass beim 26-Jährigen eine psychische Erkrankung im Sinne von Paragraf 21 StGB vorliege, erklärte Wurzer.
Dem 26-Jährigen wird zur Last gelegt, am Heiligen Abend einen 46-jährigen gebürtigen Steirer, wohnhaft in Krems, und einen 18-Jährigen Afghanen, wohnhaft in Wien, mit einem Klappmesser im Zug verletzt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft St. Pölten beantragte drei Expertisen: Ein gerichtsmedizinisches, ein psychiatrisch-neurologisches und ein toxikologisches Gutachten ("Heute" berichtete). (wes)