Wirtschaft

Morgen endet die Frist für einen freien Karfreitag

Heute Redaktion
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Wer den Karfreitag als "persönlichen Feiertag" frei haben möchte, muss dies bis spätestens 10. Jänner, also morgen, beim Arbeitgeber anmelden.

Wer am Karfreitag frei haben will, muss sich einen "persönlichen Feiertag" nehmen, so ist seit vergangenem Jahr die gesetzliche Regelung in Österreich. Der persönliche Feiertag muss dem Arbeitgeber mindestens drei Monate im Voraus gemeldet werden.

Für den heurigen Karfreitag am 10. April endet die Frist demnach am 10. Jänner, also morgen. Das gilt auch für die Mitglieder der evangelischen Kirche, die die neue Regelung bereits im Vorjahr heftig kritisierte. Die Evangelischen verlieren nämlich de facto einen Feiertag, da der persönliche Feiertag aus dem Urlaubskontingent abgezogen wird.

Verfassungsgerichtshof muss entscheiden

Die evangelische Kirche hat deshalb bereits eine Klage beim Verfassungsgerichtshof gegen die Karfreitags-Regelung eingereicht, die Entscheidung steht aber noch aus.

Vergangenes Jahr hatte die türkis-blaue Regierung die neue Regelung eingeführt, was für Kritik sorgte – vor allem in den eigenen ÖVP-Reihen. Gleich mehrere ÖVP-Bürgermeister, etwa in Mödling, gaben ihren Angestellten einen zusätzlichen Tag frei.