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Moslem steht vor Richter wegen Glauben nicht auf

Ein Muslim weigerte sich vehement dagegen, sich bei einem Prozess vor dem Richter zu erheben. Die Begründung: Seine Religion würde es ihm verbieten.

Heute Redaktion
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Vor Gericht müssen sich alle Menschen erheben
Vor Gericht müssen sich alle Menschen erheben
Bild: picturedesk.com/APA (Symbolbild)

Bereits im Jahr 2016 stand der Mann beim Amtsgericht Mannheim vor Gericht. Als bei der Verhandlung ein Zeuge vereidigt werden sollte, weigerte sich der Muslim vor dem Richter aufzustehen. Stattdessen blieb er einfach auf dem Stuhl sitzen.

Auch bei der späteren Urteilsverkündung verschmähte er das Gericht und wollte nichts davon wissen, dass er sich vor dem Richter erheben müsse.

Mann nimmt Prozess nicht ernst

Generell schien der Mann den Prozess nicht wirklich ernst zu nehmen, denn bei der Hauptverhandlung kam er gleich eine halbe Stunde zu spät.

Weil er sich weiter vehement dagegen wehrte, sich vor dem Richter zu erheben, verhängte das Amtsgericht schließlich ein Ordnungsgeld von 330 Euro.

Dem Muslim passte die Strafe aber gar nicht, er berief sich auf die Religionsfreiheit. Laut Aussage des Mannes würde es ihm sein Glaube nämlich strikt verbieten, dass er vor Gericht aufsteht. Er dürfe sich nur "vor Allah erheben".

Keine plausible Erklärung

Der Fall wanderte schließlich vor das deutsche Bundesverfassungsgericht. Und dort nahm man die Beschwerde gar nicht erst zur Entscheidung an.

Weil der Mann nicht wirklich eine plausible Erklärung dafür hatte, warum ihm seine Religion das Aufstehen vor Gericht verbieten würde, wurde die Beschwerde abgelehnt.

Vor Gericht müssen sich alle Menschen erheben, egal welchen Glauben bzw. Religionszugehörigkeit eine Person hat. (red)