Herr H. hatte sein Motorrad erlaubterweise am Parkplatz seines Wohnungsnachbarn abgestellt. Doch dieser hatte offenbar Schulden nicht bezahlt. Im Zuge einer Exekution beim Nachbarn wurde auch das Motorrad von Herrn H. gepfändet. Er muss jetzt in einem Gerichtsverfahren beweisen, dass das Motorrad ihm und nicht dem Nachbarn gehört. Das sei kostspielig und riskant, befürchtet er, weil seine Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme ablehnt.
Was geschah: Eines Tages klingelte das Telefon von Herrn H., dran war sein Nachbar. "Es war ihm sehr peinlich, er hat mich versucht, darauf vorzubereiten. Er hat gesagt, dass der Exekutor bei ihm war und alles mögliche gepfändet hat. Unter anderem auch mein Motorrad, weil es halt auf seinem Parkplatz gestanden ist", erklärte Herr H. im "Bürgeranwalt"-Interview am Samstag.
Eine Sprecherin des Gerichts erklärte gegenüber dem ORF, der Gerichtsvollzieher sei verpflichtet gewesen, das Motorrad zu pfänden, weil es eben am Parkplatz des Schuldners gestanden sei. Als Herr H. das Gericht kontaktierte, sei man dort sehr nett zu ihm gewesen.
An der Situation ließ sich dennoch nichts ändern. Es obliege nun dem Gläubiger, das Motorrad von Herrn H. an ihn zurückzugeben. Vom Gläubiger wurde Herr H. ignoriert. Das Gericht informierte den Niederösterreicher, er könne dagegen nur klagen. Problem: Seine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten nicht – und beim Nachbarn ist nichts mehr zu holen. Herr H. wird sich nun mit dem möglichen Gedanken anfreunden müssen, sein Motorrad unverschuldet zu verlieren.