Österreich

MR, CT: Patientenanwältin kritisiert Chefarztpflicht

Die Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz kritisiert die Wiedereinführung der Chefarztpflicht bei Bewilligungen für MRT und CT.

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Leistungskürzungen wird es kein geben, aber: Patienten in Wien, die eine MRT- oder CT-Untersuchung brauchen, müssen sich ab 1. Juni nach einer Entscheidung der Gebietskrankenkasse wieder das chefärztliche OK dafür holen. Zu Leistungskürzungen soll es dabei aber nicht kommen.

Patientenanwältin fordert Kriterienkatalog

Für Pilz sind unnötige Untersuchungen zu unterlassen. Doch sie sieht in der Wiedereinführung der Chefarztpflicht eine Hürde für die Patienten. Für sinnvoller hält sie die Erstellung eines Kriterienkatalogs, der klar vorgibt, wann MRT bzw. CT generell medizinisch notwendig sind.

Zudem sei die Entscheidung des Chefarztes für die Patienten oft nicht transparent, und, dass der Chefarzt in der Regel den Patienten gar nicht zu Gesicht bekommt, sei supoptimal, meint Pilz.

(red)

Hintergrund der Wiedereinführung der Genehmigungspflicht, die in Wien im September 2014 abgeschafft wurde, ist die kürzlich aufgehobene Deckelung der Honorare, die die Kasse an private MRT-und CT-Institute zahlt. Dadurch sollten Wartezeiten für Patienten verkürzt werden.

Für die Patienten soll der bürokratische Aufwand sehr gering gehalten werden. Anträge können online, per Fax, schriftlich oder persönlich gestellt werden und würden sehr rasch bearbeitet.

Das Monitoring durch die Chefarztpflicht soll aber auch Einsparungspotenzial aufzeigen - und etwa unterbinden, dass Spitäler nicht selbst Untersuchungen auf eigene Kosten durchführen, sondern Patienten in externe Institute schicken, wofür die WGKK aufkommen muss. Bisher hat die WGKK pro Jahr rund 30 Mio. Euro im MRT- und CT-Bereich ausgegeben.