Politik
Wer Kredit nicht zurückzahlen kann, erhält hier Hilfe
Im Konsumentenschutzministerium wird Anfang 2022 eine Ombudsstelle für Konsumenten eingerichtet, die Probleme bei der Rückzahlung ihres Kredits haben.
Die neu eingerichtete Ombudsstelle des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unterstützt Kreditnehmer, die während der Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind. Allerdings können nur Konsumenten unterstützt werden, nicht aber Keditnehmer, die ihren Kredit für eine unternehmerische oder landwirtschaftliche Tätigkeit aufgenommen haben.
"Ich finde es wichtig, eine Unterstützungsleistung anzubieten, sodass Zahlungsschwierigkeiten nicht zu einer dauerhaften Überschuldung ausarten. Die neue Ombudsstelle soll Konsumenten dabei helfen, mit ihrer Bank eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sie soll die Betroffenen aber auch vor der Verrechnung überhöhter Verzugszinsen und anderer Kosten schützen, die ihre Situation noch zusätzlich verschlimmern könnte", so Konsumentenschutzminister Mückstein.
Konsumenten können sich an die Ombudsstelle wenden, wenn sie fällige Kreditraten nicht zahlen können und die Bank zu keiner einvernehmlichen Lösung bereit ist. Ob es sich um einen "echten" Kredit oder eine Kontoüberziehung, eine Leasingfinanzierung oder eine Ratenzahlung nach einem Kauf handelt, ist nicht relevant. Außerdem kann die Ombudsstelle überprüfen, ob die von der Bank verrechneten Verzugszinsen sowie die sonstigen Kosten zulässig sind.
"Oft keine Möglichkeit, Anwalt einzuschalten"
"Konsumenten mit finanziellen Schwierigkeiten haben oft keine Möglichkeit, einen Anwalt einzuschalten. Genau hier soll unsere Ombudsstelle ansetzen, denn zumindest bei Wohnkrediten sind Banken sogar rechtlich dazu verpflichtet, Konsumenten, die in Zahlungsschwierigkeiten, aber zahlungswillig sind, angemessen entgegenzukommen", betont Mückstein. Für andere Kredite soll diese Regelung in der neuen Verbraucherkredit-Richtlinie der EU vorgeschrieben werden.
Sobald Zahlungsschwierigkeiten auftreten, sollte sich die Bank mit dem Kunden/der Kundin zusammensetzen, um die Gründe festzustellen und eine geeignete Lösung zu finden. Das kann beispielsweise eine Herabsetzung der Rate und Verlängerung der Laufzeit des Kredits oder eine vorübergehende Stundung sein.
Für Verzugszinsen und andere Kosten gibt es zum Schutz der Konsument:innen zahlreiche gesetzliche Beschränkungen, an die sich die Banken in der Praxis aber nicht immer halten würden, wie zahlreiche Urteile des Obersten Gerichtshofes aus den letzten Jahren zeigen. Die Ombudsstelle soll daher auch die Rechtsdurchsetzung in diesem Bereich verbessern.