Müllimporte aus Italien in die nö. Landeshauptstadt hatten Ende 2019 für Aufregung gesorgt. 7.000 Tonnen Müll sollten aus Italien nach St. Pölten transportiert und hier behandelt werden ("Heute" berichtete). "Die Stadt selbst wurde darüber nicht offiziell informiert und unterstützt dieses Vorhaben auch in keiner Weise", hieß es in einer Stellungnahme des Magistrats St. Pölten.
Bürgermeister Matthias Stadler (SP) sagte zu dem Fall: „Dass Hausmüll aus Neapel in St. Pölten behandelt und gelagert werden soll, habe ich selbst auch nur aus den Medien erfahren. Da es sich um eine private Deponie handelt, kann ich keine Auskünfte geben, um welche Art von Müll es sich handelt und wie dieser angeliefert wird, etc.. Die Zuständigkeiten dafür liegen aber auch nicht bei der Stadt. Abfallwirtschaftsbehörde ist das Amt der niederösterreichischen Landesregierung, nämlich die Abteilung für Anlagenrecht. Bei grenzüberschreitender Anlieferung des Mülls liegt die Kompetenz beim Umweltministerium. In Österreich gelten sehr strenge gesetzliche Vorschriften für die Abfallwirtschaft. Wir gehen davon aus, dass alle Vorschriften eingehalten werden und dies auch von den zuständigen Stellen entsprechend kontrolliert wird."
Nationalratsabgeordneter Robert Laimer (SP) stellte eine parlamentarische Anfrage an Leonore Gewessler (Grüne), Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Abfallimporte. Konkret wollte er wissen: Gibt es Pläne für eine Stärkung der Informationsweitergabe an Standortgemeinden, zumindest bei der Genehmigung von Abfallimporten? Und konkret zum Fall St. Pölten: Die Deponie in St. Pölten verfügt über keinen direkten Bahnanschluss. Welche Strecke muss den Angaben des Notifizierungsverfahrens zufolge mit dem Lkw zurückgelegt werden? Und führt diese Strecke auch durch Siedlungsgebiete?
Jetzt ist die Antwort von Umweltministerin Gewessler eingelangt. "Gemäß § 69 Abs. 8 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002) ist vor der Erteilung einer Bewilligung zur Einfuhr von Abfällen nach Österreich jeweils der Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau des Bundeslandes, in welchem die Abfälle behandelt werden sollen, anzuhören. Die Bundesländer haben somit bereits nach der derzeitigen Rechtslage die Möglichkeit, bei der Vorbereitung ihrer Stellungnahme auch die Standortgemeinde einzubinden. Darüber hinaus wird die gegenständliche Anfrage zum Anlass genommen, die verstärkte Information der betroffenen Standortgemeinde im Rahmen der nächsten Abfallrechtsreferent_innenkonferenz mit den Ländern zu diskutieren."
Zur Streckenführung heißt es: "Gemäß den Notifizierungsunterlagen sind zunächst 169 km in Italien auf der Straße (A16, AP95, SS655, SP110, SP105) bis zum Bahnhof Foggia Incoronata, in weiterer Folge 927 km per Bahn bis zum Verladebahnhof Fürnitz und von dort 395 km auf der Straße (A2, A21, A1) bis St. Pölten zurückzulegen. Gemäß den Notifizierungsunterlagen erfolgt der notwendige Teiltransport auf der Straße ausschließlich auf Autobahnen und Schnellstraßen.