Wirtschaft

Müssen Fitness-Center die Beiträge zurück zahlen?

Etliche Kunden melden sich Tag für Tag bei Konsumentenschützern mit der Frage, ob sie ihre Beiträge von Fitness-Centern zurückbekommen können.

Leo Stempfl
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Seit 15 Wochen sind Fitnessstudios, Gastro und Hotels geschlossen. Symbolbild
Seit 15 Wochen sind Fitnessstudios, Gastro und Hotels geschlossen. Symbolbild
Hauke-Christian Dittrich / dpa / picturedesk.com

Auch im Februar sind die Fitness-Studios weiterhin geschlossen, selbst im März wird sich daran voraussichtlich nichts ändern. Doch nicht nur die Betriebe, sondern auch die Kunden selbst kämpfen mittlerweile um ihr finanzielles Überleben.

Geld zurück?

Etliche Menschen melden sich deswegen Tag für Tag beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer. Der "ORF Vorarlberg" hat deswegen bei der AK-Konsumentenschützerin Judith Kastlunger nachgefragt, wie die rechtliche Lage ist.

Kastlunger stellt klar: Für die Monate, in denen das Studio vollständig geschlossen ist, kann selbstverständlich auch der Monatsbetrag zurückgefordert werden.

Dasselbe gilt bei automatischer Abbuchung. Diese kann ebenso unterbrochen werden. Ein dahingehender Antrag erfolgt am besten schriftlich.

Hinten anhängen

Eine Lösung, die meistens für beide Seiten hinnehmbar ist, ist das "hinten anhängen". Kunden zahlen weiter ihren monatlichen Beitrag, bekommen dafür aber die Monate, in denen sie das Angebot nicht nutzen können, auf ihre Vertragsdauer hinten drangehängt.

So bekommt der Kunde auch jene Monate, für die er bezahlt hat. Im Gegenzug kann das Fitnessstudio seine laufenden Kosten decken und erfährt keinen Totalausfall. Rechtlich ist diese Handhabe allerdings nicht gedeckt. Sie erfolgt auf rein freiwilliger Basis.

Doch ohnehin zeigen sich die meisten Betreiber kulant, nur selten müsse der Konsumentenschutz etwas nachhelfen.

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    Daniel Schreiber in seinem Fitnessstudio
    Daniel Schreiber in seinem Fitnessstudio
    privat