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Müller verbietet Kopftuch, Fall landet vor EuGH

Der Drogeriemarkt Müller hat einer Angestellten verboten, bei der Arbeit ein Kopftuch zu tragen. Der Fall landet jetzt vor dem Höchstgericht.

Heute Redaktion
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Eine Müller-Filiale.
Eine Müller-Filiale.
Bild: picturedesk.com

Das deutsche Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat am Mittwoch entschieden, den Fall einer Muslimin an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) nach Luxemburg abzugeben. Die Frau hatte gegen das Kopftuchverbot bei ihrem Arbeitgeber – die Drogeriemarktkette Müller – Klage eingereicht.

Eingriff in Grundrechte

Durch die Weiterleitung zum EuGH wird der Fall aus Deutschland zum Präzedenzfall dafür, ob Firmen im Interesse der Neutralität zu ihren Kunden in die Grundrechte von ihren Angestellten eingreifen dürfen. Das Höchstgericht soll entscheiden, ob private Arbeitgeber den Arbeitnehmern per Anweisung vorschreiben können, ihre religiösen oder politischen Anschauungen durch Symbole gegenüber Kunden sichtbar zu machen.

Im konkreten Fall hat eine 35-jährige Frau beim Bundesarbeitsgericht geklagt. Einem ZDF-Bericht zufolge übte sie den Job schon jahrelang – ohne Kopftuch – aus. Nach ihrer Karenz zeigte sie sich auch in der Arbeit mit Kopfbedeckung, woraufhin Müller ihr als Kompromisslösung eine Position ohne Kundenkontakt angeboten hatte. Später erklärte die Klägerin aber, weiterhin im Verkauf arbeiten zu wollen. Das verweigerte Müller, woraufhin die 35-Jährige zuhause blieb.

Interne Firmenrichtlinie

Ihre Gehaltsansprüche machte sie vor dem Arbeitsgericht geltend und bekam Recht. Müller sollte ihr das entgangene Gehalt zurückzahlen. Die Drogeriemarktkette ging aber in Berufung und argumentiert, dass ein Arbeitgeber entscheiden darf, wie man als Unternehmen seiner Kundschaft gegenüber treten will. Es sei ein "legitimes Unternehmensziel, sich weltanschaulich, politisch und religiös neutral zu stellen." Eine entsprechende firmeninterne Richtlinie sei an alle Mitarbeiter ergangen.

So muss das Höchstgericht in Luxemburg nun – zugespitzt formuliert – entscheiden, ob unternehmerische Freiheit oder Religionsfreiheit mehr wiegt.

Das sagen die Österreicher über das Kopftuch im Alltag:

(ek)