Österreich

Müllmänner wegen Amtsmissbrauchs verurteilt

Heute Redaktion
14.09.2021, 03:13

Drei Müllmänner, die zu viel Abfall mitgenommen und die zusätzlichen Container nicht ihrem Oberaufseher gemeldet hatten, sind wegen Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen worden. Schuldsprüche als Bestimmungstäter setzte es auch für die beiden Gärntner, die die Bediensteten der MA 48 um die Mitnahme des Mülls gebeten hatten.

Skurriler Prozess um drei Müllmänner im Alter zwischen 52 und 61 Jahren, die von der MA 48 wegen Amtsmissbrauchs zur Anklage gebracht wurden, weil sie zu viel Abfall vor Gasthäusern und Gärtnereien in Wien-Floridsdorf mitgenommen und dadurch der Gemeinde Wien einen Schaden von 1.751 Euro verursacht haben.

Man habe "aus reiner Gefälligkeit" den gesamten Müll aufgeladen, betonte einer der Angeklagten. Außerdem habe man sich den Zeitaufwand sparen wollen, die Extra-Container zu melden. "Ich glaube, dass der Großteil der Kollegen so arbeitet", gab einer der Müllmänner zu bedenken.

Mit Video-Spion überwacht

Zwischen 1. Dezember 2010 und 24. Jänner 2011 wurde das unter Verdacht geratene Team heimlich mit einer Kamera gefilmt. Auffälligkeiten wurden penibel schriftlich dokumentiert. Die "Müll-Spione" stellten fest, dass in einer Gärtnerei Kartonagen und Verpackungsmaterial mitgenommen und zum Restmüll geschmissen wurden, wobei die "Spitzel" sich allerdings auf "Müllentsorgungsgeräusche" beriefen, da sie den Abtransport infolge eines geschlossenen Tores nicht mit eigenen Augen verfolgen konnten.

Strafmilderung

Bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren machte das Gericht vom außerordentlichen Strafmilderungsrecht Gebrauch: Die Müllmänner erhielten je drei Monate bedingt, die Gärtner sechs bzw. vier Wochen auf Bewährung. Vorsitzende Daniela Setz-Hummel sagte in der Urteilsbegründung, als sie den Akt auf ihren Schreibtisch bekam, "habe ich selbst nicht glauben können, dass das ein Amtsmissbrauch ist. Aber es ist einer. Alle Tatbestandsmerkmale sind erfüllt", stellte die Richterin fest.

Sowohl die Müllmänner als auch die zwei Gärtner akzeptierten die Urteile. Oberstaatsanwältin Alexandra Maruna gab vorerst keine Erklärung ab, die Strafen sind daher nicht rechtskräftig.

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