Österreich

Musiklehrer begrapschte elfjährige Schülerin

Heute Redaktion
14.09.2021, 16:32

Ein 50-jähriger Musiklehrer, der seine elfjährige Schülerin mehrmals begrapscht haben soll, wurde vom Landesgericht Korneuburg zu neun Monaten bedingter Haft und 3.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der Mann nahm die Strafe an.

Der mutmaßliche Grapscher soll das Vertrauens- und Autoritätsverhältnis ausgenutzt haben und seine Schülerin über Monate hinweg regelmäßig ober- und teils auch unterhalb der Kleidung unsittlich berührt haben. Da er Reue zeigte und eine Therapie begonnen hat, wurde nur eine nicht rechtskräftige bedingte Strafe verhängt.

Die Übergriffe auf das elfeinhalb bzw. zwölfjährige Mädchen ereigneten sich von September 2009 bis Mai 2010 wöchentlich im Einzelunterricht. Der Mann hatte zuvor 25 Jahre lang als Musiklehrer gearbeitet und war 15 Jahre bei der Gemeinde im Bezirk Gänserndorf angestellt gewesen. 2007 hatte das Mädchen dort mit dem Querflötenunterricht bei ihm begonnen, zwei Jahre später kam es zu den vorgeworfenen Taten.

Beschuldigter: "Das ist mir jetzt vollkommen klar"

Vor Richter Helmut Neumar und den beiden Schöffen legte der 50-Jährige ein reumütiges Geständnis ab. Bei der ersten Berührung an der Schulter habe er sich noch gedacht, dass er das nicht tun dürfe, dann seien die Taten aber doch passiert. "Sie haben Ihre Autorität ausgenützt", stellte Neumar fest. "Das ist mir jetzt vollkommen klar", antwortete der Mann, der sich seit dem Vorjahr freiwillig einer psychotherapeutischen Behandlung unterzieht.

"Ich habe ihr Schweigen vollkommen falsch verstanden, ich habe gedacht, dass es ok ist", erklärte der Mann. "Es war eine Anziehung da, ich würde das nicht als Verliebtheit bezeichnen", führte der Beschuldigte weiter aus. "Dann war es Geilheit", bemerkte der Richter. "Das kann man so sagen", gab der 50-Jährige zu. Er habe nun in der Therapie gelernt, wie falsch sein Handeln gewesen sei und was für Folgen es für das Opfer hatte.

In drei Jahren wieder Einzelunterricht möglich

"Sie haben schamlos Ihre Stellung ausgenützt",  sagte der Richter bei der Urteilsverkündung. "Was Sie angerichtet haben, ist eine Sauerei", das Mädchen habe monatelang ein Martyrium erlitten. Aufgrund des ordentlichen Lebenswandels, des reumütigen Geständnisses, der begonnenen Therapie und des inneren Denkprozesses, der offensichtlich eingesetzt habe, habe man sich aber dazu entschieden, die Freiheitsstrafe bedingt zu erlassen. Allerdings darf der Mann drei Jahre lang nicht mehr als Musiklehrer für Minderjährige im Einzelunterricht tätig sein.

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