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Muslim darf in Schule nicht beten

Heute Redaktion
14.09.2021, 03:43

Ein langer Streit nimmt ein vorläufiges Ende: Eine Schule darf einem muslimischen Schüler auf ihrem Gelände das Beten verbieten. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Revision eines Berliner Gymnasiasten zurück, der sich ein Gebetsrecht erklagen wollte.

Nach mehrjährigem Streit wies das Bundesverwaltungsgericht die Klage des Gymnasiasten Yunus M., mittlerweile 18 Jahre alt, zurück. Er müsse die Einschränkung seiner Glaubensfreiheit hinnehmen, weil durch die öffentlichen Ritualgebete der Schulfrieden gestört werde, urteilte das Gericht. Damit unterlag Yunus M. in dritter Instanz.

Er hatte im November 2007 zusammen mit sieben Mitschülern im Schulflur auf Jacken knieend in der Pause zwischen zwei Unterrichtsstunden gebetet. Die Schulleiterin Brigitte Burchardt wies ihn darauf hin, dass sie das künftig nicht mehr dulden würde. Daraufhin klagte Yunus M. und trat ein Verfahren los, das Rechtsgeschichte schreiben könnte

Einzelfallentscheidung

Die Richter betonten, es handele sich um eine Einzelfallentscheidung. Damit sei nicht ausgeschlossen, dass an anderen Schulen öffentlich gebetet werden dürfe. Der Vorsitzende Richter Werner Neumann sagte: "Die Schule muss sehen, ob es wirklich zur Wahrung des Schulfriedens nötig ist, die Glaubensfreiheit einzuschränken."

Konflikte eilten Urteil voraus

Das Gericht wies in diesem Fall auf die besondere Situation am Gymnasium hin. Die Schüler dort gehören fünf Weltreligionen an. Da das demonstrative Gebet zu Konflikten geführt habe, habe die Schulleitung einschreiten müssen. Grundsätzlich müsse der Staat wegen der Glaubensfreiheit aber religiöse Bezüge in Schulen zulassen, sagte Neumann.

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