Österreich

Gericht gibt muslimischer Familie bei Hauskauf recht

Das Landesverwaltungsgericht NÖ entschied jetzt: Der Beschwerde der Marktgemeinde Weikendorf wird nicht stattgegeben.

Heute Redaktion
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Erfolg für die elfköpfige Familie El Hosna kurz vor Weihnachten im Gerichtsstreit mit der Gemeinde Weikendorf (Bezirk Gänserndorf): Nach dem positiven Bescheid der Grundverkehrsbehörde des Landes für den Hauskauf der muslimischen Familie liegt nun die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreichs vor.

Das Landesverwaltungsgericht NÖ erkennt, dass der Beschwerde der Marktgemeinde Weikendorf gegen den Bescheid der niederösterreichischen Landesregierung keine Folge gegeben wird. Und: Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß Verwaltungsgerichtshofgesetz eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig.

Wie mehrmals berichtet, hatte der Familienvater aus Palästina gemeinsam mit zwei Söhnen im März diesen Jahres ein Haus in Dörfles bei Weikendorf gekauft, die Gemeinde setzt seitdem alles daran, den Zuzug der staatenlosen und rechtskräftig anerkannten Flüchtlingsfamilie (wohnt derzeit in einer kleinen Wohnung in Wien) zu verhindern.

"Im vorliegenden Fall sei die Absicht der Wohnsitzbegründung unzweifelhaft gegeben. Es würden keine Anhaltspunkte vorliegen, dass der Erwerb gegen öffentliche Interessen verstoßen könne. Die Erwerber hätten hinreichend deutlich dargelegt, dass sie mit dem Kauf des Wohnhauses ihr Wohnbedürfnis und jenes ihrer Familienmitglieder decken und dieses Wohnbedürfnis ein dringendes sei", heißt es unter anderem im Erkenntnis des nö. Landesverwaltungsgerichts.

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"Sitten und Gebräuche weit auseinander"

In einer ersten Erklärung der Marktgemeinde Weikendorf vom April 2019 war damals angegeben worden, dass "die unterschiedlichen Kulturkreise der islamischen sowie der westlichen Welt in ihren Wertvorstellungen, Sitten und Gebräuchen weit auseinander liegen. Dies ziehe sich bis in ein gesellschaftspolitisches Leben". Es folgten Demos, ein positiver Bescheid der Grundverkehrsbehörde, Kritik und Jubel, die Beschwerde der Gemeinde dagegen und jetzt also die für die Familie positive Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts.

Zufrieden über die Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts NÖ zeigt sich die Anwältin der Familie, Muna Duzdar. Die ehemalige Staatssekretärin kann das Vorgehen der Gemeinde aber nicht nachvollziehen: "Es gibt keine rechtliche Grundlage, warum hier verzögert wird."

Einziehen ins Haus darf die Großfamilie nämlich dennoch nicht sofort, der Instanzenzug ist noch nicht rechtskräftig. Es besteht laut Landesverwaltungsgericht die Möglichkeit, binnen sechs Wochen Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof zu erheben oder eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben.

Andererseits besteht aber auch die Option, auf Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof zu verzichten. Dann könnte alles schnell gehen und die Familie ihr gekauftes Haus in der Gemeinde im Marchfeld beziehen.