Österreich

Müssen Arbeitgeber jetzt frei geben?

Heute Redaktion
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Kinder mit betreuungspflichtigen Kindern stehen vor einer Herausforderung.
Kinder mit betreuungspflichtigen Kindern stehen vor einer Herausforderung.
Bild: iStock

Ab Montag bzw. Mittwoch findet kein Unterricht mehr in den Schule statt. Da es aber dennoch eine Betreuungsmöglichkeit für Kinder gibt, müssen Arbeitgebern Eltern nicht freigeben.

Wer jetzt bei seinen Kleinen zur Betreuung daheimbleiben möchte, hat keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. "Wenn alle Schulen geschlossen wären, wäre das anders. Im Moment müssen diese Eltern notgedrungen ihren Urlaub konsumieren oder auf Kulanz des Arbeitgebers hoffen", erklärt Silvia Hruska-Frank von der AK.

Das Problem: Es gibt sowohl in Unterstufen als auch in Kindergärten ab der Schließung eine Betreuungsmöglichkeit, daher ist nicht ganz zu, und das hat Folgen:

Kindergärten sind offen. Allerdings sollten so viele Kinder wie möglich zu Hause bleiben.

■ In Volksschulen wird ab Mittwoch der Unterricht durch Betreuung bei Bedarf ersetzt.

Unterstufenkinder können ebenfalls in der Schule betreut werden, falls Eltern nicht daheim sein können.

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