Steiermark
Mutter (28) bewirbt sich für "Job" – mit fatalen Folgen
Eine 28-jährige Steirerin in Karenz wollte etwas Geld dazuverdienen und antwortete auf eine "Job"-Werbeanzeige – mit schlimmen Konsequenzen.
Internetbetrüger haben ihre Methoden verfeinert und verschleiern Geldwäschedelikte als Jobangebote. Auf diese Weise bringen sie ahnungslose Jobsuchende dazu, Straftaten zu begehen, indem sie ihr eigenes Konto zur Geldwäsche missbrauchen. Wie leicht man in diese Falle tappen und welche Folgen dies nach sich ziehen kann, zeigt der Fall einer Oststeirerin.
Die junge, alleinerziehende Mutter befand sich in Karenz und wollte etwas Geld dazuverdienen. Da kam ihr der in einer Werbeanzeige vorgeschlagene "Job" gerade recht: Sie würde Geld überwiesen bekommen, müsste dieses in Bitcoins investieren und bekommt für diesen Auftrag ein Geld gezahlt. "Ein klarer Fall eines Geldwäschedelikts", sagt AK-Bankenexpertin Sandra Battisti.
Mutter erstattete Selbstanzeige
Die 28-Jährige wurde auch stutzig, aber erst als sie das Geld schon auf ihrem Girokonto hatte. Sie überwies das Geld sofort zurück und erstattete Selbstanzeige bei der Polizei. Die Raiffeisenbank Region Fehring reagierte umgehend. Sie kündigte die Kontobeziehung wegen des Verdachts auf Geldwäsche, was rechtlich korrekt ist. Allerdings stellte sie gleichzeitig den Kredit der jungen Mutter, obwohl er immer pünktlich getilgt wird, in Höhe von 22.000 Euro, fällig.
"Wir haben für die Frau interveniert und schlussendlich geklagt, da wir es als rechtswidrig erachtet haben, dass der Kredit in diesem Zusammenhang fällig gestellt wurde", sagt Battisti und erklärt: "Für die Fälligstellung eines Kredits gibt es klare rechtliche Regeln. Ein etwaiges Geldwäschedelikt alleine reicht dafür nicht aus." Die Feststellungsklage wurde durch ein Versäumungsurteil rechtskräftig – der Kredit der jungen Mutter läuft nun weiter.