Österreich

Mutter soll Pornos mit Kind (10) gedreht haben

Heute Redaktion
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Der Angeklagte versteckte sein Gesicht hinter einem schwarzen Ordner.
Der Angeklagte versteckte sein Gesicht hinter einem schwarzen Ordner.
Bild: Matthias Lauber

Eine frühere Lehrerin (47) und ihr 49-jähriger Liebhaber wurden in Wels wegen schweren sexuellen Missbrauchs verurteilt. Das Opfer ist die Tochter der Frau.

Diese Vorwürfe sind einfach nur ungaublich. Eine Lehrerin (47) aus Niederösterreich soll jahrelang pornografische Bilder und Videos von ihrer minderjährigen Tochter gemacht haben. Auftraggeber war laut Staatsanwaltschaft ihr Lebensgefährte (wir berichteten).

Dieser lebt im Bezirk Wels-Land. Die beiden sollen sich über das Internet kennengelernt haben.

Als die frühere Lehrerin laut Anklage die ersten Nacktaufnahmen ihrer Tochter machte, war das Mädchen gerade einmal zehn Jahre alt. Das Martyrium begann für die Schülerin im Juli 2015. Im Laufe der Jahre sollen die Forderungen ihres Liebhabers nach heftigeren Videos immer mehr geworden sein.

Die Lehrerin habe die Handlungen an dem wehrlosen, schlafenden Mädchen vorgenommen und gefilmt.

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger und pornografischer Darstellung Minderjähriger müssen sich die 47-Jährige und ihr Liebhaber am Mittwoch vor dem Welser Landesgericht verantworten.

Angeklagter kam in Handschellen



Der 49-Jährige, der laut Anklage die abscheulichen Videos in Auftrag gegeben hatte, versteckte beim Betreten des Gerichtssaals sein Gesicht feige hinter einem schwarzen Aktenordner. In Handschellen nahm er vor dem Richter Platz.

Seit Ende letzten Jahres saßen die Frau sowie der mutmaßliche Auftraggeber in U-Haft.

Die Verteidiger kündigten an, dass ihre Mandanten sich in der Verhandlung schuldig bekennen würden. Allerdings wiesen sie den Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauches zurück. Die Höchststrafe beträgt in diesem Fall zehn Jahre Haft.

Ihre Rechtfertigung: Es habe ein für eine Verurteilung in diesem Sinne notwendiger Geschlechtsverkehr nicht stattgefunden, sondern es habe „lediglich" Berührungen gegeben.

Damit lege nur ein „normaler" sexueller Missbrauch vor.

Haftstrafen für beide, Schmerzensgeld für Kind



Nach dem Vortrag der Anklage und deren Beantwortung durch die Verteidiger, wurde die Öffentlichkeit für den gesamten weiteren Prozess ausgeschlossen. Begründung: Es werden auch die betroffenen Videos gezeigt.

Das Urteil (nicht rechtskräftig): Die Frau zu dreieinhalb, der Mann zu fünf Jahren Haft verurteilt. Außerdem wurden dem Opfer - es wird von seiner Großmutter aufgezogen - 10.000 Euro Teilschmerzensgeld zugesprochen.

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