Weil eine 35-Jährige fast zehn Jahre lang Kinderbeihilfe für ihre an plötzlichem Kindstod verstorbene Tochter bezogen hatte, ist die Frau am Freitag am Landesgericht Wiener Neustadt zu einer Geld- und Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Die 35-Jährige fasste eine kombinierte Geld-und Freiheitsstrafe von 1.200 Euro und zehn Monaten bedingt aus. Die Staatsanwaltschaft warf der Frau vor, zehn Jahre lang unrechtmäßig Kinderbeihilfe bezogen zu haben, obwohl ihre Tochter mit drei Monaten an plötzlichem Kindstod verstorben war.
Mindestens 27.000 Euro soll die Niederösterreicherin zu Unrecht kassiert haben. Das Finanzamt, das die Kinderbeihilfe auszahlt, wurde vom Tod des kleinen Mädchens nie informiert. Dafür bekam das Amt jene Überprüfungsprotokolle, die man der Mutter zugeschickt hatte, stets handschriftlich ausgefüllt und unterschrieben retourniert. Sogar die Volksschule, die das verstorbene Mädchen angeblich besuchte, war in den Formularen angeführt. Erst Anfang 2015 flog der Schwindel auf.
"Unterschrieben, aber nicht ausgefüllt"
"Ich habe das zwar unterschrieben, aber ausgefüllt habe ich die Formulare nicht", erklärte die Angeklagte im Prozess. "Ich hatte so viel anderes im Kopf und zu tun. Ich habe mich nicht darum gekümmert", rechtfertigte sich die angeklagte Mutter vor Gericht und beteuerte: "Ich wollte mich nicht an meinem toten Kind bereichern".
Die Frau versuchte ihren geschiedenen Ehemann ins Spiel zu bringen. Ein eingeholtes grafologisches Gutachten konnte keine eindeutige Klärung liefern, wer tatsächlich die falschen Formulare ans Finanzamt ausgefüllt hatte. Die 35-Jährige nahm das Urteil an, es ist noch nicht rechtskräftig.