Eine geschiedene, arbeitslose Mutter, die Sozialhilfe bezieht, wurde zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 50 Franken verurteilt. Ihr Vergehen: Sie verletzte die Fürsorge- und Erziehungspflichten.
Zu diesem Ausgang geführt haben Ereignisse im Juni 2024, wie "20 Minutes" schreibt. Damals verließ sie an einem Abend ihr Haus in Genf, das sie mit drei Kindern bewohnt und versicherte ihrer 13-jährigen Tochter, sie sei innerhalb von einer Stunde wieder zurück.
Aus der versprochenen Stunde wurden mehrere. Die Teenagerin musste in dieser Zeit alleine für ihren achtjährigen Bruder und die sieben Monate alte Schwester sorgen. Die Mutter war die ganze Nacht hinweg nicht ans Telefon gegangen.
Erst am nächsten Morgen ging die 30-jährige Spanierin doch noch ans Telefon. Allerdings war sie zu jenem Zeitpunkt betrunken bei einer Freundin. "20 Minutes" schildert die Ereignisse aufgrund des Strafbefehls.
Das Kind hatte sie gebeten, nach Hause zu kommen, doch die Mutter lehnte ab. Sie soll entgegnet haben, dass sie – genau wie ihre Tochter – ein Recht darauf habe, Spaß zu haben. Diese Äußerungen bestritt die Mutter jedoch, als sie im Oktober von der Polizei befragt wurde. Sie willigte aber ein, "in anderthalb Stunden" zurück zu sein.
Die 30-Jährige kehrte schließlich um 20 Uhr, rund einen Tag nach dem Verlassen des Hauses, zurück. Zuvor landete sie kurzzeitig im Spital, aus welchen Gründen, ist unklar.
Wind bekommen vom Fall hatte die Justiz durch die Schulbehörden. Die Tochter vertraute sich einer Lehrerin an. Diese wiederum wandte sich an die Schulleitung, die schließlich den Jugend- und Kinderschutzdienst einschaltete.
Auf diesem Weg wurde Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingereicht, die nun zur Verurteilung führte. Insgesamt muss die Mutter rund 3.000 Euro bezahlen.