Wien
Mutter ging bowlen – Bub (3) stürzte aus dem Fenster
Die Frau ging zum Bowling, ließ ihre beiden Kinder alleine. Ein Bub (3) öffnete ein Fenster und stürzte hinaus. Die Mutter steht nun vor Gericht.
Eine 31-Jährige musste sich nun wegen Vernachlässigung ihrer Fürsorgepflicht vor dem Wiener Straflandesgericht verantworten. Die gebürtige Syrerin hatte am 15. Juli zwar keinen Babysitter, wollte aber trotzdem nicht auf einen Ausgeh-Abend verzichten. Die Frau ließ ihre beiden Kinder alleine in der Wohnung in Wien-Hernals, ging in eine Bowlinghalle.
Das Unglück nahm seinen Lauf: Denn ihr älterer Sohn (3) kletterte auf das Fensterbrett und machte das Fenster auf. Dann verlor der arme Knirps das Gleichgewicht, stürzte aus dem ersten Stock in den Innenhof. Dabei hatte er Glück im Unglück: Der Bub stürzte vier Meter tief ab, landete dann auf einem Hochbeet. Dieses bremste den Sturz ab, der 3-Jährige landete nur leicht verletzt auf dem Betonboden im Hof. Trotzdem verbrachte er vier Tage im Spital. Die Frau wollte die Wohnung mit einem Handy "videoüberwachen", das funktionierte aber nicht besonders gut. "Ein Fehler, der mir nie wieder passieren wird", so die 31-Jährige reumütig vor Gericht.
"Größter Fehler meines Lebens"
Es habe sich um "den größten Fehler ihres Lebens" gehandelt, so die Angeklagte. Inzwischen hat die 31-Jährige die Fenstergriffe in der Wohnung austauschen lassen, damit die Kinder die Fenster nicht mehr so leicht öffnen können. Das Jugendamt überprüfte die Familie seit dem Vorfall wöchentlich. Der Mutter und ihrem Partner wurden die Kinder aber nicht abgenommen.
Der Prozess endete mit einer Diversion: Die Frau muss eine Buße von 150 Euro bezahlen, sie akzeptierte eine Probezeit von zwei Jahren, in der sie sich strafrechtlich nichts zuschulden kommen lassen darf. Dafür wird die Anzeige zurückgelegt, sie gilt weiter als unbescholten. Die Staatsanwältin war mit diesem Vorgehen einverstanden, das Ergebnis ist somit rechtskräftig.