Sie haben das gemeinsame Sorgerecht für ihren Sohn im Kindergarten, der Vater möchte ihn gegen Kinderkrankheiten impfenlassen, die Mutter wehrt sich dagegen. Die Eltern konnten sich in der Frage nicht einigen, was den Vater dazu brachte, ein Gericht darum zu bitten, dass es doch über diese Frage entscheiden solle, wie die Zeitungen von CH Mediaberichten.
Der Fall landete vor einem Familiengericht. Und dieses wies die Mutter an, den Buben impfen zu lassen, konkret gegen Diphtherie und Tetanus, gegen Masern, Mumps und Röteln sowie gegen Pneumokokken. Würde sie dies verweigern, wäre die Maximalstrafe eine Strafe von 10.000 Franken, rund 9.600 Euro. Dabei stützte sich das Familiengericht auf einen Leitentscheid des Bundesgerichts.
Die Mutter wollte diesen Entscheid nicht akzeptieren und zog den Fall Mitte Oktober 2021 weiter. Sie führte in ihrer Beschwerde an, eine Impfung sei eine Körperverletzung und führte bei beinahe allen Impfungen an, dass die von ihr beschriebenen Nebenwirkungen und Gefahren den Nutzen bei weitem übersteige.
Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz des Obergerichts Aargau beurteilte den Fall erneut und wies die Beschwerde der Mutter ab. Sie wandte ein, dass die Vorinstanz bereits im Sinne der Vorgaben des Bundesgerichts entschieden und zudem den Hausarzt des Buben konsultiert habe. Auch kommt das Obergericht zum Schluss, den in der Beschwerde angeführten Argumenten und Studien "fehle die Evidenz".
Damit bleibt es dabei: Die Mutter muss den Buben impfen lassen. Andernfalls kann sie gestraft werden. Zudem muss sie die Verfahrenskosten von 1.000 Franken bezahlen, ebenfalls die Anwaltskosten des Vaters in der Höhe von 1.300 Franken, insgesamt umgerechnet 2.200 Euro.