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Mutter nutzte Müdigkeit des Vaters: Kind getötet

Heute Redaktion
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Wegen Tötung ihrer drei Kinder muss eine Frau aus Hessen eine lebenslange Haftstrafe verbüßen. Nachdem die ersten beiden Todesfälle von der Angeklagten mit plötzlichem Kindstod gerechtfertigt wurden, war das dritte Kind mit einem Monitor überwacht worden. Auch der Vater gab besonders acht. Am Abend des 25. Juni 2009 nutzte die Mutter einen Moment, als ihr Mann vor Erschöpfung eingeschlafen war, um das Kind zu ersticken.

Wegen Tötung ihrer drei Kinder muss eine Frau aus Hessen eine lebenslange Haftstrafe verbüßen. Nachdem die ersten beiden Todesfälle von der Angeklagten mit plötzlichem Kindstod gerechtfertigt wurden, war das dritte Kind mit einem Monitor überwacht worden. Auch der Vater gab besonders Acht. Am Abend des 25. Juni 2009 nutzte die Mutter einen Moment, als ihr Mann vor Erschöpfung eingeschlafen war, um das Kind zu ersticken.

"Sie fühlte sich durch das Schreien des Kindes gestört und hat es abgeschaltet wie ein Radio", sagte ein Limburger Richter im Juni vergangenen Jahres zur Tötung des dritten Kindes. Die Frau aus der hessischen Gemeinde Villmar gestand, dass sie ihre drei neugeborenen Kinder zwischen 2004 bis 2009 mit Tüchern erstickt hat.

Der deutsche Bundesgerichtshof wies ihre Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Limburg als unbegründet ab: Die Karlsruher Richter bestätigten, dass es sich bei dem dritten Kind nicht um Totschlag, sondern um Mord aus Heimtücke gehandelt hat.

Vater wachte am Bett über letztes Kind

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für das Mordmerkmal der Heimtücke bei sehr kleinen Kindern darauf an, ob zum Zeitpunkt der Tat ein "schutzbereiter Dritter" anwesend gewesen sei. "Als solcher kam der Ehemann der Angeklagten in Betracht, der sich kurze Zeit vor der Tötung des Kindes in einem Nebenraum schlafen gelegt hatte, nachdem er - auch aufgrund der vorherigen Vorfälle - die ganze Nacht über seinen Sohn gewacht hatte."

Die Mutter war 2012 wegen Totschlags zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Revision ein, die vom BGH angenommen wurde. In einer neuen Verhandlung verurteilte das Landgericht Limburg die Mutter dann wegen Mordes in einem und Totschlags in zwei Fällen zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe. Dieses Urteil ist jetzt rechtskräftig.