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Mutter ruft Sohn vor Gefängnis zu – und bereut es bitte

Eine Frau hat Mitte Jänner vor dem Gefängnis in Gossau SG (Schweiz) wiederholt ihrem Sohn zugerufen. Nun wurde sie deswegen verurteilt.
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03.03.2023, 12:07
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An einem Freitag Mitte Jänner, kurz vor Mittag, erschien eine Spanierin (61) vor dem Gefängnis in Gossau SG. Dort saß ihr Sohn in Zelle 5. Die Frau schien Kommunikationsbedarf zu haben: Sie rief ihrem Sohn mehrmals etwas zu. Das ist aber nicht erlaubt, was der Mutter auch mitgeteilt wurde.

Doch das schien sie nicht davon abzuhalten. "Obwohl sie darauf von einer Polizistin angesprochen und weggeschickt wurde, kehrte sie nach kurzer Zeit zurück und nahm erneut Kontakt mit dem Gefangenen auf", steht im Strafbefehl der St. Galler Staatsanwaltschaft.

Verbotener Verkehr mit Gefangenen

Dafür wird die 61-Jährige nun bestraft. Die Staatsanwaltschaft verurteilt die Frau wegen des mehrfachen verbotenen Verkehrs mit Gefangenen zu einer Strafe von 200 Franken – etwa 200 Euro. Begleicht sie diese nicht, muss die Frau als Ersatzstrafe für zwei Tage ins Gefängnis.

Die Mutter des Gefangenen muss neben der Strafe auch Gebühren und besondere Auslagen von 400 Franken – rund 400 Euro – berappen. Zusammen mit der circa 200 Euro Strafe muss sie laut kürzlich ausgestelltem Strafbefehl 600 Euro an die Staatskasse überweisen.

Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.

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