Niederösterreich

Immer wenn diese Mama Sohn trifft, wird sie angezeigt

Seit rund zwei Jahren darf Elisabeth K. ihren Sohn nicht sehen. Immer wieder besucht sie ihn dennoch, wird angezeigt. Jetzt droht ihr das Gefängnis.

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Mutter (47) mit Antrittsaufforderung zur Ersatzfreiheitsstrafe
Mutter (47) mit Antrittsaufforderung zur Ersatzfreiheitsstrafe
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Unglücklich und depressiv, aber kämpferisch zeigt sich Elisabeth K. (47, alle Name geändert) aus NÖ: Seit zwei Jahren darf sie ihren Sohn (im Volksschulalter, Anm.) nicht kontaktieren und schon gar nicht besuchen.

Aus Sehnsucht und Mutterliebe setzte sich die Frau einige Male darüber hinweg, wurde angezeigt und muss jetzt ins Gefängnis.

Rosenkrieg nach Beziehungs-Aus

Rückblick: Vor zwölf Jahren stellte Elisabeth K. ihr Leben auf den Kopf, zog vom niederösterreichischen Zentralraum ins Waldviertel, kündigte ihren Job als Kundenbetreuerin, zwei Jahre später kam Wunschkind Martin auf die Welt. Aber die Beziehung scheiterte, ein hässlicher Rosenkrieg und Zank um die Obsorge folgte.

Elisabeth K. zog den Kürzeren, Justiz, Jugendamt und der Kindesvater untersagten in der Folge jedoch jeden Kontakt zum geliebten Kind (Anm.: sie bekämpfte dies mit Anwalt, bisher vergeblich). Die 47-Jährige erachtet dies als völlig ungerecht, fühlt sich schikaniert und verleumdet. Kindesvater und Behörde dürften dies jedoch anders sehen.

Zum Geburtstag gratuliert

„Manchmal wenn ich in der Nähe bin, überkommt es mich. Dann fahre ich am Haus des Ex vorbei, um meinen Sohn zu sehen. Zuletzt im Oktober 2019 und zu seinem Geburtstag im März 2020.“ Im Oktober habe sie nur gefragt am Zaun, warum ihr Sohn sie nicht mehr sehen wolle, im März überreichte sie ihm die Geburtstagsgeschenke. "Ich weiß, dass der Kindesvater den Buben beeinflußt und gegen mich interveniert", so Elisabeth K. 

Die Folge: Anzeigen mit Geldstrafen, die Elisabeth K. nicht zahlen kann und will (Anm.: Die 47-Jährige erhält nur rund 900 Euro Krankengeld im Monat, muss das alte Haus, ihr 20 Jahre altes Auto, Medikamente sowie die Versorgung von zehn Katzen, sechs Hühner und vier Laufenten finanzieren).

"Zur Not ins Gefängnis"

Jetzt droht der Mutter tatsächlich eine Haftstrafe von knapp drei Tagen - die Aufforderung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe ist bereits ins Haus geflatter. Die letzte Hoffnung der 47-Jährige: Eine eventuelle Haftuntauglichkeit.

"Heute um 9 Uhr habe ich den Termin bei einem Primar wegen meiner schweren Depression. Ich hoffe, der stellt mir ein klares Schreiben aus. Klar kostet das vermutlich mehr als die Strafe, aber da geht es ums Prinzip", so Elisabeth K. Die kampfeslustige Waldviertlerin fügt hinzu: „Zur Not gehe ich ins Gefängis, mein Sohn ist das wert.“

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