Österreich

Mutter soll 10.000 Karenzgeld zurückzahlen

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Vergesslichkeit kommt teuer: Weil eine Kärntnerin nach einem Umzug vergaß, ihr Baby umzumelden, soll sie das Kindergeld für mehrere Monate zurückzahlen. Jetzt ist der Fall beim Obersten Gerichtshof (OGH) angekommen und das Höchstgericht setzte einen beachtlichen Schritt.

"Die Familie ist einige Monate nach der Geburt des Sohnes in eine andere Gemeinde und in eine neue Wohnung gezogen", schildert Anwalt Herbert Felsberger gegenüber der "Kleinen Zeitung". Die Eltern meldeten sich vorschriftsmäßig um, doch das Kind wurde vergessen. Mehrere Monate war der Bub an einer anderen Adresse als seine Mutter gemeldet.

Die "BVA" bemerkte den Fehler und verlangte für die "falsch gemeldeten" Monate das Geld zurück, denn laut Gesetz müssen Mutter und Kind an derselben Adresse leben und gemeldet sein, um Kindergeld zu beziehen.

Stress als Ausrede

Im Umzugsstress wurde die Ummeldung des Kindes einfach vergessen, so das Argument der Mutter. Um das Kindergeld doch behalten zu können, zog die Kärntnerin gegen die "BVA" vor Gericht. Vor dem Landesgericht in Klagenfurt konnte die Frau mit Zeugen belegen, dass sie gemeinsam mit ihrem Kind in einer Wohnung lebt. Das Gericht glaubte ihr und die Mutter bekam in erster Instanz recht. Das Oberlandesgericht in Graz hob das Urteil auf und entschied: Die Frau muss das Geld zurückzahlen. Gesetz ist Gesetz.

Kommt Gesetzesänderung?

In letzter Instanz wandten sich die Anwälte der Betroffenen an den Obersten Gerichtshof (OGH). Das Höchstgericht prüfte den Fall und setzte einen beachtlichen Schritt: Der Verfassungsgerichtshof soll den besagten Paragrafen aufheben: Grund: Verfassungswidrig. Ein großer Erfolg, denn dieser Fall könnte zu einer Gesetzesänderung führen. Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes gibt es ein eidgültiges Urteil, ob die Frau das Geld zurückzahlen muss oder nicht.
 

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