Bettina G. stand während ihrer Karenz jahrelang ohne eigenes Einkommen da, ihr Partner arbeitete in den Niederlanden. Die Wienerin wohnte allerdings mit ihren drei Kindern (12, 9, 6 Jahre) in ihrer Heimat. Acht Jahre lang kämpfte sie vergeblich um das ihr zustehende Kinderbetreuungsgeld.
Die Odyssee begann im März 2015, als Bettina G. das österreichische Kinderbetreuungsgeld beantragte. Doch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lehnte ab, obwohl Bestätigungen der ausländischen Behörde vorliegen, dass sie keinen Anspruch auf dortige Leistungen hatte. Bettina G. verlor in Wien den Anspruch auf 12.600 Euro. Einen offiziellen Bescheid mit der Absage erhielt sie erst nach sechs Jahren – wir berichteten.
"Wir haben alles gemacht, was gefordert wurde und dennoch wurde jahrelang gestritten", klagte die diplomierte Linguistin im Gespräch mit "Heute". Der Fall zeige laut AK die teils familienfeindliche Praxis österreichischer Behörden und deren EU-rechtswidrige Vorgehensweise auf. Erst eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) brachte der Wienerin ihr Geld. Bei der ÖGK habe es aber Mitarbeiter gegeben, die Verständnis gezeigt hätten: "Die sind weisungsgebunden", so die Mutter von drei Kindern.
Bettina G. ging mit Unterstützung der Arbeiterkammer (AK) vor Gericht. Das Arbeits- und Sozialgericht Wien (ASG) entschied im August 2022 in erster Instanz für Bettina G. Doch die Behörde legte Berufung ein – vermutlich auf Weisung des Familienministeriums. Nach Berufung und Revision entschied der OGH im letzten Jahr dann endgültig zugunsten der Mutter.
Nach acht Jahren bekam Bettina G. das ihr zustehende Kinderbetreuungsgeld in der Höhe von 12.600 Euro nachträglich ausbezahlt. Angeblich kein Einzelfall. Die österreichische Praxis stelle laut AK besonders Familien, bei denen ein Elternteil im EU-Ausland lebt oder arbeitet, vor massive Hürden. Die Volksanwaltschaft und die AK kritisieren diese Vorgangsweise seit Jahren. Sie sei nicht nur familienfeindlich, sondern auch klar EU-rechtswidrig.