Österreich

Sozialhilfe gestrichen, weil Ex-Mann den Rasen mähte

Heute Redaktion
Teilen

Eine Waldviertlerin (48) bekam nach der Anzeige ihrer wütenden Vermieterin keine Mindestsicherung mehr und musste sich sogar vor Gericht verantworten. Hier die unglaubliche Geschichte ...

Dem späten Mutterglück folgte eine schwere Krise: Der heute 48-Jährigen gelang mit über 40 der Berufswiedereinstieg nicht, dann wurde sie noch vom Kindesvater betrogen, der 54-Jährige hatte aber bereits fürs neue Haus in einer kleinen Ortschaft im Waldviertel den Mietvertrag unterschrieben.

Fürs Kindeswohl verzichteten beide auf einen Rosenkrieg: Die 48-Jährige zog mit den Kindern ohne ihn ins Haus und bekam fortan Mindestsicherung. Der 54-Jährige bekam ein Besuchsrecht, kümmerte sich rührend um die Kleinen. Er half der 48-Jährigen immer wieder im Haus, chauffierte die Kleinen (Anm.: sie hatte kein Auto in einem sehr kleinen Ort ohne Busstation) und nächtigte einige Male im Gästezimmer.

Als der Vater der Zwillinge (beide 6) dann den Gartenzaun renovierte bzw. ein wenig versetzte, kam es zu einem Grundstücksstreit, dabei stellte sich rein zufällig heraus: Der Garten gehört der Kirche und gar nicht der Vermieterin (Anm.: Das wusste angeblich nicht einmal die Kirche).

Vermieterin zeigte Mutter an

Die wütende Vermieterin wollte die Mutter daraufhin nur noch loswerden, zeigte sie wegen Betruges an. Der Vorwurf: Die 48-Jährige soll nicht alleine leben und zu Unrecht 5.968 € Sozialhilfe (im Zeitraum von 1.11. 2016 bis 31. 10. 2018) bezogen haben.

Daher musste die Mutter von Zwillingen wegen des Vergehens des schweren Betruges am Montag in Krems auf die Anklagebank. Vor Gericht sagte die 48-Jährige: „Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft waren einmal unangekündigt da, da war alles in bester Ordnung. Aber nach der besagten Anzeige wurde mir das Geld einfach gestrichen. Ich hatte nicht einmal die Möglichkeit auf einen Einspruch."

Die Richterin hatte für die Behörde wenig Verständnis. „In Zeiten wie diesen sollte man froh sein, dass sich ein Vater nach der Trennung um die gemeinsamen Kinder kümmert. Nur weil ein Mann den Rasen mäht und den Gartenzaun repariert, heißt das noch lange nicht, dass eine Lebensgemeinschaft besteht", so die Richterin. Die Mutter (Verteidiger Franz Eckl) wurde rechtskräftig freigesprochen.