Niederösterreich

Mythos: Arbeitgeber darf einen Corona-Test verlangen

„Ich muss meinem Arbeitgeber nach meinem Italienurlaub einen negativen Corona-Test vorlegen. Darf er das?“ Die AK Niederösterreich klärt auf.

Erich Wessely
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AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser
AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser
AK Niederösterreich

Arbeitsrechtsmythos oder Wahrheit? Die heutige Frage stammt von Leserin Doris M.: „Ich muss meinem Arbeitgeber nach meinem Italienurlaub einen negativen Corona-Test vorlegen. Darf er das verlangen?“

Wer im heurigen Sommer einen Urlaub geplant hat, darf diesen auch antreten, sowohl in Österreich als auch im Ausland. Arbeitsrechtliche Konsequenzen haben darf das nicht. Auch eine gesetzliche Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Corona-Tests für die Rückkehr in den Job gibt es nicht.

Kosten muss Arbeitgeber übernehmen

Sollte ein Arbeitgeber einen Test verlangen, steht es den Beschäftigten frei, diesem Wunsch nachzukommen. Die Kosten für den Test muss in diesem Fall aber der Arbeitgeber übernehmen bzw. sie den Beschäftigten ersetzen.

„Haben Sie weitere Fragen zum Thema Urlaub, Job und Corona? Unsere Arbeitsrechts-Experten helfen kompetent“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Weitere Infos: AK-Arbeits- und Sozialrecht: T 057171-22 000

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