Dazu gibt es ein neues Gesetz: Werden Kunst-, Kultur- oder Sportveranstaltungen aufgrund von Corona abgesagt, können die Veranstalter anstatt Geld auch Gutscheine ausgeben. Das gilt für betroffene Veranstaltungen ab 13. März bis zum Jahresende.
Bei einem Ticketpreis bis 70 Euro ist ein angebotener Gutschein zu akzeptieren, bei einem Preis bis 250 Euro bekommen Sie 70 Euro an Gutschein und den Rest – bis zu 180 Euro - in bar. Kostete Ihr Ticket mehr als 250 Euro, bekommen Sie 180 Euro ausbezahlt, den Rest als Gutschein.
„Haben Sie dazu weitere Fragen? Unsere ExpertInnen helfen Ihnen kompetent“, sagt Arbeiterkammer Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Die AK-Konsumentenberatung: Telefonnummer 05 7171–23 000, noe.arbeiterkammer.at/corona