Österreich

Mythos: Jeder hat Anspruch auf Urlaubsgeld

Heute Redaktion
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AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser.
AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser.
Bild: AK Niederösterreich

Mythen aus der Arbeitswelt unter der Lupe – der heutige Vorschlag stammt von „Heute"-Leserin Marlene J.: „Jeder Beschäftigte in Österreich hat ein gesetzliches Recht auf Urlaubsgeld."

Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Denn beim Urlaubsgeld (Urlaubszuschuss, Beihilfe) handelt es sich um eine Sonderzahlung, die nicht aufgrund eines Gesetzes zusteht.

Der Anspruch auf das 14. Gehalt, dessen Höhe und wann es ausbezahlt wird, ist in den jeweiligen Kollektivverträgen geregelt. Kollektivverträge werden jährlich im Rahmen von sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen von Gewerkschaften mit den Arbeitgebervertretern verhandelt. Ein wesentlicher Faktor für diese Verhandlungsergebnisse ist die Mitgliederstärke der Gewerkschaften.

„Bei Fragen zum Thema Urlaubsgeld helfen die Experten der AK Niederösterreich kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Infos bei der AK-Arbeitsrechtsberatung unter der Telefonnummer: 057171-22 000