Niederösterreich
Mythos: Job weg wegen Urlaubsziel im Ausland
Darf ein Chef einen Mitarbeiter im Zuge von Corona kündigen, wenn dieser den Urlaub im Ausland verbringen will? Die AK Niederösterreich klärt auf.
Mythos oder Wahrheit? Die heutige Frage stammt von Leserin Anita L.: „Mein Chef hat mir mit Kündigung gedroht, wenn ich meinen Urlaub im Ausland verbringen sollte, aus Sorge vor Corona. Darf er das?“
Urlaub im Ausland möglich
Wer heuer im Sommer einen Urlaub im Ausland geplant haben sollte, darf diesen auch antreten. Wo Sie Ihren Urlaub verbringen, ist Ihre Privatsache. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, dem Dienstgeber das geplante Urlaubsziel mitzuteilen.
Ein Auslandsaufenthalt im Urlaub darf nicht zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen. Der Dienstgeber darf sich lediglich nach dem Urlaub erkundigen, ob für das Urlaubsziel eine Reisewarnung galt, um Verhaltenswünsche wie z. B. Home-Office für einen gewissen Zeitraum nach dem Urlaub äußern zu können.
AK-Rechtsberatung
„Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema? Unsere Arbeitsrechts-Experten helfen kompetent“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Weitere Infos beim AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Tel.: 057171-22 000