Im Fall einer behördlich angeordneten Quarantäne wegen Corona-Verdacht steht Beschäftigten die Entgeltfortzahlung zu – auch wenn die Erkrankung im Zusammenhang mit einem Urlaub erfolgt ist. Der Betrieb bekommt den Verdienst laut Epidemiegesetz vom Staat refundiert.
Voraussetzung dafür ist, dass im Urlaub die vor Ort geltenden Corona-Regeln eingehalten werden. Achtung bei Urlaub in Ländern mit Reisewarnung Stufe 5 oder 6 - hier kann es Probleme mit der Entgeltfortzahlung geben. Um dies zu vermeiden, ist eine Testung nach der Rückkehr sehr zu empfehlen.
„Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Unsere Arbeitsrechts-Experten helfen kompetent“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. AK-Arbeits- und Sozialrecht: Tel.Nr.: 057171-22 000