Niederösterreich

Mythos: Kein Geld bei Quarantäne nach Urlaub

Mythos oder Wahrheit? Leo A. will wissen: "Muss ich nach dem Urlaub wegen Corona-Verdacht in Quarantäne, weil mir der Chef das Gehalt streichen will?"

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AK NÖ Präsident Markus Wieser
AK NÖ Präsident Markus Wieser
AKNÖ

Im Fall einer behördlich angeordneten Quarantäne wegen Corona-Verdacht steht Beschäftigten die Entgeltfortzahlung zu – auch wenn die Erkrankung im Zusammenhang mit einem Urlaub erfolgt ist. Der Betrieb bekommt den Verdienst laut Epidemiegesetz vom Staat refundiert.

Vorsicht bei Warnstufe 5 oder 6

Voraussetzung dafür ist, dass im Urlaub die vor Ort geltenden Corona-Regeln eingehalten werden. Achtung bei Urlaub in Ländern mit Reisewarnung Stufe 5 oder 6 - hier kann es Probleme mit der Entgeltfortzahlung geben. Um dies zu vermeiden, ist eine Testung nach der Rückkehr sehr zu empfehlen.

„Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Unsere Arbeitsrechts-Experten helfen kompetent“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. AK-Arbeits- und Sozialrecht: Tel.Nr.: 057171-22 000

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