Niederösterreich

Kündigung ist auch im Krankenstand möglich

Arbeitsrechtsmythos oder Wahrheit? Die heutige Frage stammt von "Heute"-Leserin Constanze L.: „Ich hab schon öfter gehört, dass ich im Krankenstand nicht gekündigt werden darf. Aber stimmt das wirklich?“

Erich Wessely
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AKNÖ-Präsident Markus Wieser
AKNÖ-Präsident Markus Wieser
AKNÖ

Dabei handelt es sich um einen weit verbreiteten Irrglauben. Krankheit schützt nicht davor, gekündigt zu werden. Wird aber ein Arbeitsverhältnis im Zusammenhang mit einem Krankenstand aufgelöst, muss der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leisten. Das betrifft sowohl eine Arbeitgeberkündigung als auch eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses.

Gilt für Arbeiter und Angestellte

Der Grundsatz lautet: Arbeitnehmer erhalten dieselbe Entgeltfortzahlung, die ihnen auch ohne Kündigung zugestanden wäre. Das gilt für Arbeiter und Angestellte gleich.

„Haben Sie weitere Fragen zum Thema Kündigung im Krankenstand? Unsere Arbeitsrechts-Experten helfen kompetent“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Mehr Infos beim AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Tel.: 057171-22 000

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