Dabei handelt es sich um einen weit verbreiteten Irrglauben. Krankheit schützt nicht davor, gekündigt zu werden. Wird aber ein Arbeitsverhältnis im Zusammenhang mit einem Krankenstand aufgelöst, muss der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leisten. Das betrifft sowohl eine Arbeitgeberkündigung als auch eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses.
Der Grundsatz lautet: Arbeitnehmer erhalten dieselbe Entgeltfortzahlung, die ihnen auch ohne Kündigung zugestanden wäre. Das gilt für Arbeiter und Angestellte gleich.
„Haben Sie weitere Fragen zum Thema Kündigung im Krankenstand? Unsere Arbeitsrechts-Experten helfen kompetent“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Mehr Infos beim AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Tel.: 057171-22 000