Niederösterreich
Mythos: Urlaub in Kurzarbeit geringer bezahlt
Leser Hans R. fragt: „Wenn ich während der Kurzarbeit in Urlaub gehe, bekomme ich in der Zeit auch nur das reduzierte Kurzarbeits-Gehalt ausbezahlt?“
Mythos oder Wahrheit? "Heute"-Leser Hans R. fragt: „Wenn ich während der Kurzarbeit in Urlaub gehe, bekomme ich in dieser Zeit auch nur das reduzierte Kurzarbeits-Gehalt ausbezahlt – ist das richtig?“
AK Niederösterreich klärt auf
Dabei handelt es sich um einen Irrglauben, heißt es seitens der AK Niederösterreich. In der Kurzarbeit erhalten Beschäftigte die sogenannte Nettoersatzrate ausbezahlt. Dabei handelt es sich, abhängig von der Höhe ihres Verdienstes vor der Kurzarbeit, um 80, 85 oder 90 Prozent des vorherigen Nettogehalts.
Regelung gilt auch für Zeitausgleich
Anders ist es aber, wenn ein Beschäftigter während der Kurzarbeit Urlaub nimmt. In dieser Zeit steht ihm sein volles Gehalt zu – also 100 Prozent des vorherigen Bruttogehalts. Übrigens: Diese Regelung gilt auch für Zeitausgleich.
„Haben Sie weitere Fragen zum Thema Bezahlung von Urlaub während der Kurzarbeit? Unsere Arbeitsrechts-Experten helfen kompetent“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Weitere Infos beim AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Tel.: 057171-22 000