Nein! Wird der Kindergarten aufgrund von Corona-Verdacht geschlossen, können Sie Ihr Kind zu Hause betreuen, wenn keine andere Betreuungsperson dafür infrage kommt. Es handelt sich in diesem Fall um eine unverschuldete Dienstverhinderung aus persönlichen Gründen während einer verhältnismäßig kurzen Dauer.
Ihr Arbeitgeber bezahlt für diese Zeit Ihr Gehalt weiter. Sie müssen dafür nicht Urlaub nehmen oder Zeitausgleich verbrauchen. Auch wenn der Kindergarten später noch einmal geschlossen werden sollte, haben Sie unter bestimmten Umständen sogar erneut Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Diese Regelung kann auch für Schulkinder gelten - nähere Informationen dazu erhalten Sie beim AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Telefonnummer 057171-22 000.