Österreich

Na b(r)umm! Wer fährt denn so herum?

Heute Redaktion
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Die Kabel sind freigelegt, das Glas mit Klebeband fixiert. So halsbrecherisch kurvt leider ein Lenker aus dem Mühlviertel herum.
Die Kabel sind freigelegt, das Glas mit Klebeband fixiert. So halsbrecherisch kurvt leider ein Lenker aus dem Mühlviertel herum.
Bild: keine Quellenangabe, Mike Wolf

Da machten Autofahrer große Augen! In der Kurzparkzone vor dem Linzer Hauptbahnhof wurde dieser völlig demolierte Außenspiegel gesichtet. Ein Leser machte ein Foto.

Das Glas des Spiegels als solches ist noch ganz. Die Kabel aber bereits freigelegt. Nur notdürftig mit Klebebändern wurde der demolierte Außenspiegel am Auto fixiert. "Ob man damit im Straßenverkehr an der Polizei ungestraft vorbeikommt?", fragt ein Leser und schickte "Heute" Beweisfotos.

Ein völlig zerstörter Außenspiegel eines VW Sharan, geparkt in der Kurzparkzone, sorgte am Linzer Hauptbahnhof für Verwunderung. Gesichtet wurde das Fahrzeug mit Mühlviertler Kennzeichen Donnerstagvormittag. Dass die Polizei davon abrät, so damit herumzufahren, ist klar. Wie teuer aber kommt das Fahren mit einem ramponierten Außenspiegel? Und ab wann gilt ein Spiegel wirklich als kaputt?

"Sobald der Spiegel gesprungen ist, liegt ein schwerer Mangel vor – und er muss ausgetauscht werden. Die Fahrt zur nächsten Autowerkstätte geht in Ordnung, wird aber zum Beispiel nach einem Unfall direkt nach Hause gefahren, dann lässt sich das vor den Beamten hingegen schon schwerer argumentieren", so Rechtsexperte Lukas Thallinger vom ÖAMTC.

Bis zu 5.000 Euro Strafe

Und was sagt das Strafamt der LPD OÖ? Bei den Außenspiegeln muss die Sicht nach außen grundsätzlich immer ausreichend gegeben sein. Dadurch, dass Drähte zu sehen sind, liegt klar eine Beschädigung des Außenspiegels vor. Der jeweilige Polizist entscheidet, ob er eine Anzeige macht. Die Strafe legt ein Sachbearbeiter des Strafamts fest, wie hoch die ausfällt, das hängt von der Sachverhaltsschilderung des Beamten ab.

Wird man mit einem beschädigten Spiegel erwischt, liegt der Strafrahmen laut Kraftfahrgesetz (KFG) bei bis zu 5.000 Euro. Je mehr Mängel, desto höher die Strafe. In unserem Fall wird sich die Strafe aber im unteren Bereich, sprich zwischen 100 und 200 Euro, bewegen.

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