Österreich

Hooligan (31) bekommt nach Bankwurf Haftstrafe

Heute Redaktion
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Der Beschuldigte aus Regensburg soll eine Sitzbank auf einen Polizisten geworfen haben. Ihm drohen drei Jahre Haft.
Der Beschuldigte aus Regensburg soll eine Sitzbank auf einen Polizisten geworfen haben. Ihm drohen drei Jahre Haft.
Bild: Sepa-Media, Walter Meier

Durch den Wurf einer acht Kilo-Sitzbank wurde ein Polizist beim Derby zwischen dem LASK und Blau Weiß schwer verletzt. Der Hooligan wurde jetzt verurteilt.

Pünktlich um 10 Uhr betrat der "Fan" von Blau Weiß Linz im Beisein seines Anwalts den Gerichtssaal im zweiten Stock. Passend zu den Klubfarben trug der Angeklagte aus Regensburg (D) ein blau weiß kariertes Hemd.

Der Beschuldigte (31) stand in diesem Fall schon zum zweiten Mal vor Gericht. Damals hielt es der Richter nach der Sichtung des Polizei-Videos für möglich, dass der mutmaßliche Täter die schwere Körperverletzung des Beamten nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern sogar absichtlich herbeigeführt hatte.

Bei einer absichtlich schweren Körperverletzung (ein bis zehn Jahre Haft) sei nicht mehr ein Einzelrichter zuständig, sondern müsse vor einem Schöffensenat, wie aktuell, verhandelt werden.

Acht Kilo schwere Bank über Zaun geworfen



Der Beschuldigte soll wie schon ausführlich berichtet, beim Derby zwischen dem LASK und Blau Weiß Linz am 29. Juli 2016 in Pasching (Bez. Linz-Land) im Zuge heftiger Ausschreitungen eine rund acht Kilo schwere Sitzbank aus dem Fanlager der Blau Weißen über einen zwei Meter hohen Zaun Richtung LASK-Sektor geworfen haben.

Diese traf einen Polizisten aus Freistadt am Kopf, dessen Vollvisierhelm ging dabei kaputt. "Wir können froh sein, dass der Kollege nicht tot oder querschnittgelähmt ist", sagte Polizeisprecher David Furtner kurz nach dem Derby. Auch ein LASK-Fan wurde dabei laut Staatsanwalt an der Schulter verletzt.

Wegen schwerer Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt wurde der 31-Jährige zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt. Zudem muss er 720 Euro Geldstrafe bezahlen (rechtskräftig).

(mip)